Was darf man im Außenbereich bauen? 6 Dinge, die du beachten musst!

Außenbereich Konstruktion: Was erlaubt ist

Hallo! Wenn du auf deinem Grundstück im Außenbereich etwas bauen möchtest, dann solltest du dich vorher über die gesetzlichen Bestimmungen informieren. In diesem Artikel werden wir uns genauer anschauen, was du im Außenbereich bauen darfst und was nicht. Also, lass uns loslegen!

Im Außenbereich kannst du verschiedene Dinge bauen, die von den örtlichen Vorschriften und den Gesetzen abhängen. Zum Beispiel ist es möglich, einen Pool, eine Hütte, ein Gartenhäuschen oder eine Garage zu bauen. Du musst aber sicherstellen, dass es den örtlichen Bauvorschriften entspricht, bevor du etwas bauen kannst. Außerdem solltest du die geltenden Gesetze bezüglich des Bauens im Außenbereich kennen.

Baurecht im Außenbereich: § 35 (1) BauGB beachten

Du hast vor, in Außenbereichen ein Bauvorhaben zu realisieren? Dann solltest du dir zunächst mal § 35 (1) BauGB anschauen. Dort wird darauf hingewiesen, dass ein Bauvorhaben im Außenbereich nur dann zulässig ist, wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen und es dem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Jedenfalls müssen hierfür die Voraussetzungen für die sogenannte „Privilegierung“ erfüllt werden. Dazu musst du jedoch genau wissen, um was für ein Vorhaben es sich handelt, denn jede Bauart stellt verschiedene Anforderungen an die Umsetzung. Beispielsweise kann ein Wohnhaus andere Voraussetzungen aufweisen als ein landwirtschaftliches Gebäude. Deshalb ist es wichtig, dass du zunächst die relevanten rechtlichen Informationen zusammenträgst und dich dann an einen Fachmann wendest, der dir bei der Umsetzung deines Vorhabens hilft.

Gebäude sanieren: Bestandsschutz und Baugenehmigung

Du hast ein altes Gebäude und möchtest es sanieren? Dann ist Bestandsschutz ein wichtiges Thema für Dich. Der Bestandsschutz besagt, dass Du Reparaturen an Deinem Gebäude durchführen kannst, ohne eine Baugenehmigung dafür einholen zu müssen. Allerdings gilt dies nur, wenn die Bausubstanz im Wesentlichen erhalten bleibt. Eine Neuerrichtung des Gebäudes lässt sich durch den Bestandsschutz nicht abdecken. Solltest Du also mehr als nur eine Renovierung planen, dann musst Du eine Baugenehmigung einholen.

Was ist der Außenbereich gem. § 35 BauGB?

Du hast schon mal etwas von § 35 im Baugesetzbuch (BauGB) gehört? In § 35 BauGB geht es um den Außenbereich. Du fragst dich vielleicht, was das überhaupt ist? Der Außenbereich ist ein Bereich, der alle Grundstücke umfasst, die weder im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen noch zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören. Dieser Bereich ist nicht unbedingt als städtisch bebaut gekennzeichnet und kann sich an den Randgebieten der Stadt befinden. Dort werden oft Einzelhäuser und kleinere Gebäude gebaut, die nicht den Anforderungen eines qualifizierten Bebauungsplans entsprechen. Auch größere Gebäudekomplexe können hier errichtet werden. Allerdings sind die Bauvorschriften und -bestimmungen hierbei einzuhalten und die Genehmigung durch die zuständigen Behörden einzuholen.

Was ist der Außenbereich? Erfahre mehr über Gebiete & Flächen

Du hast schon mal etwas vom Außenbereich gehört? Doch was genau ist damit eigentlich gemeint? Der Außenbereich umfasst alle Gebiete, die nicht im Bebauungsplan und auch nicht im Rahmen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen. Er ist also ein Rest, der nicht konkret definiert ist. Aber woraus besteht er dann? Zunächst einmal sind es die Gebiete, die sich in ländlichen Regionen befinden. Dazu gehören unter anderem landwirtschaftlich genutzte Flächen, aber auch Flächen, die für Naturschutz vorgesehen sind, wie zum Beispiel Wälder, Auen oder Moore. Außerdem findet man in dem Außenbereich auch Naturschutzgebiete, Kulturlandschaften, Seen, Wasserstraßen und Berge. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Außenbereichs sind die sogenannten Unbebauten Flächen, die nicht für eine Bebauung vorgesehen sind. Dazu gehören beispielsweise Industrie- und Gewerbegebiete, aber auch Flächen, die für die Errichtung von Verkehrsanlagen wie Straßen, Schienen oder Flugplätze genutzt werden. All das sind Gebiete, die sich im Außenbereich befinden.

 Außenbereich Bauen - erlaubte Gebäude und Strukturen

Was ist ein Außenbereich? BauGB Regelung & Vorhaben

Du fragst Dich, was ein Außenbereich ist? Dann haben wir hier die Antwort für Dich! Der Außenbereich ist in § 35 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Er liegt vor, wenn weder ein Bebauungsplan noch ein unbeplanter Innenbereich existiert. Bei der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich kann zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben unterschieden werden. Bei privilegierten Vorhaben kann es zu einer Abweichung von den baurechtlichen Bestimmungen kommen, während bei sonstigen Vorhaben die Bauvorschriften strikt einzuhalten sind. Ein Beispiel für ein privilegiertes Bauvorhaben ist beispielsweise die Errichtung eines Carports.

Privilegierte Bauvorhaben: Flächen außerhalb des Zusammenhangbebauungsplans nutzen

Privilegierte Bauvorhaben sind Bauprojekte, die auch auf Flächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zugelassen sind. Diese Flächen sind für die kein qualifizierter Bebauungsplan besteht. Einige Beispiele für solche privilegierten Bauvorhaben sind Gebäude für landwirtschaftliche Zwecke, Spielplätze, Hochspannungsleitungen, Freizeit- und Sportanlagen, Gartenhäuser und Solaranlagen. Diese Bauvorhaben müssen aber den Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechen und die gesetzlichen Vorgaben für die Baumaßnahme erfüllen. Daher ist es wichtig, dass du dich vor dem Bauprojekt über die jeweiligen Vorschriften informierst, damit du sicherstellst, dass dein Projekt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Was sind Landwirtschaftsflächen? Erfahre mehr!

Du hast bestimmt schon mal von Landwirtschaftsflächen gehört, aber weißt du auch, was das genau ist? Landwirtschaftsflächen sind Flächen, die für den Ackerbau, als Grünland oder als Gartenland genutzt werden. Wenn sich solche Flächen außerhalb von Ortslagen befinden, gelten sie als Landwirtschaftsflächen. Diese werden dann meistens zur Erzeugung von Nahrungsmitteln genutzt. Sie können aber auch zur Weidetierhaltung oder zur Erzeugung von Futtermitteln verwendet werden.

Gartenland zu Bauland umgewandeln: Lohnt sich ein Antrag?

Ein Antrag auf Bauland kann sich lohnen, wenn sich in der Umgebung des Gartenlandes bereits andere Häuser befinden. Vor allem in Zeiten knappen Wohnraums werden Städte und Gemeinden oft dazu übergehen, auch Gartenland in Bauland umzuwandeln. Dadurch sollen neue Wohngebiete erschlossen und die Wohnsituation verbessert werden. Zudem lohnt sich die Beantragung meistens auch finanziell. Denn wenn das Gartenland in Bauland umgewandelt wurde, haben Sie die Möglichkeit, dort Immobilien zu errichten und zu vermieten. Es könnte sich also durchaus lohnen, eine Beantragung für Bauland zu stellen.

Grundstück bebauen: Änderung des Flächennutzungsplans beantragen

Du möchtest dein Grundstück bebauen? Falls der Flächennutzungsplan dein Grundstück oder mehrere Areale nicht als bebaubar ausweist, hast du die Möglichkeit, eine Änderung des Flächennutzungsplans zu beantragen. Dafür musst du bei deiner Gemeinde einen formlosen Antrag einreichen. Solltest du zum Beispiel Ackerland zu Bauland machen wollen, ist das mithilfe dieses Antrags möglich. Die Gemeinde prüft dann deinen Antrag und entscheidet, ob sie deinem Wunsch nachkommt.

Familienheim: 130 qm Grenze gem. § 39 WoBauG beachten

Es ist wichtig zu wissen, dass bei Familienheimen mit zwei Wohnungen die Wohnfläche einer Wohnung nicht über 130 Quadratmeter liegen darf. Diese Grenze ist im § 39 WoBauG vorgegeben. Du solltest Dir also bewusst sein, dass Du bei der Planung Deines Familienheims die 130-qm-Grenze nicht überschreiten darfst. Wenn Du Dir unsicher bist, ob Deine Wohnung diese Grenze überschreitet, solltest Du Dich unbedingt an einen Experten wenden, der Dir weiterhelfen kann.

 Außenbereich Baubestimmungen erfahren

Nutzbarmachung landwirtschaftlicher Gebäude: Bis zu 5 Wohnungen je Hofstelle

Gemäß § 2 c) des Baugesetzbuchs (BauGB) gibt es eine wichtige Änderung, die vor allem für Bauherren im Außenbereich interessant ist: Künftig können bis zu fünf Wohnungen je Hofstelle bei einer Nutzungsumwandlung eines Gebäudes, das einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient, zulässig sein. Dies ist eine Erhöhung im Vergleich zur bisherigen Regelung, wonach nur drei Wohnungen möglich waren. Die neue Regelung dürfte vor allem in ländlichen Gebieten zu einer größeren Nachfrage nach Wohnraum führen.

Verfahrensfreie Bauvorhaben: Gartenhaus, Gewächshaus & Co.

Verfahrensfreie Bauvorhaben sind Bauprojekte, die nicht mehr Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. Hierzu zählen zum Beispiel ein Gartenhaus, Gewächshaus oder andere Gebäude, die keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten beinhalten und die nicht dem Verkaufs- oder Ausstellungszweck dienen. Diese Art von Bauvorhaben müssen lediglich einer Meldepflicht unterliegen, wenn sie einen Bruttorauminhalt von 40 Kubikmetern im Innenbereich und 20 Kubikmetern im Außenbereich nicht überschreiten. Wenn Du also ein kleines Gartenhaus oder Gewächshaus bauen möchtest, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Baumaßnahmen als Nebenerwerbslandwirt: Nicht den Kopf hängen lassen!

Du als Nebenerwerbslandwirt kannst zwar auch Baumaßnahmen im Außenbereich durchführen, aber hier wird ein strengerer Maßstab angesetzt als bei Vollerwerbslandwirten. Besonders bei größeren Bauprojekten wird es schwierig, da hier eher eine Verhältnismäßigkeit zum Einkommen verneint wird. Doch das muss nicht gleich ein Grund zur Sorge sein: Es gibt auch viele kleinere Maßnahmen, die du durchführen kannst und die deine Einkommenssituation nicht allzu sehr belasten. So kannst du beispielsweise einen Weidezaun aufstellen, eine neue Koppel anlegen oder ein Gewässer renaturieren. Auch solche kleineren Projekte können viel Positives bewirken und dein Grundstück aufwerten.

Maximale Größe für Gartenhaus: 10 m³ & 3 m Höhe

Du überlegst dir, wie groß dein Gartenhaus werden soll? Dann solltest du wissen, dass es einige Einschränkungen gibt, damit dein Gartenhaus genehmigungsfrei ist. In der Regel sind 10 Kubikmeter als Obergrenze vorgegeben und auch bei der Höhe ist meist eine Obergrenze von 3 Metern einzuhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass das Gartenhaus nicht als bauliche Anlage angesehen wird und eine entsprechende Genehmigung nicht erforderlich ist. Sorge aber trotzdem dafür, dass dein Gartenhäuschen den geltenden Bestimmungen entspricht.

Gemeinden ermächtigt § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB Anlagen zu bauen

§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB gibt den Gemeinden die Möglichkeit, Anlagen zu privilegieren, die dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dienen. Mit diesen Regelungen sollen die Gemeinden ermächtigt werden, Anlagen zu bauen, die für die Öffentlichkeit von großer Bedeutung sind. Diese Anlagen können dann von den Gemeinden auch außerhalb des geltenden Bebauungsplans realisiert werden, wenn sie den öffentlichen Interessen dienen. Für Menschen, die in der unmittelbaren Umgebung der Anlage wohnen, bedeutet dies jedoch eine Einschränkung ihrer Rechte. Es ist deshalb wichtig, dass die Gemeinden die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Realisierung solcher Anlagen berücksichtigen.

Was ist baureifes Land? Erklärung nach BauGB

Du hast schon mal von baureifem Land gehört, aber du hast keine Ahnung, was das eigentlich bedeutet? Baureifes Land ist eine Fläche, die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten baulich genutzt werden kann. Hier gibt es aber einen Unterschied: Nach § 30 und § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) besteht ein Baurechtsanspruch auf baureifes Land. Dies bedeutet, dass ein Eigentümer, der in Besitz einer solchen Fläche ist, eine Art „Recht“ hat, darauf zu bauen oder zu planen. Im Gegensatz dazu ist baureifes Land nach § 35 BauGB eine Fläche, auf der ein Eigentümer bauen oder planen kann, aber kein Baurechtsanspruch besteht. In diesem Fall muss der Eigentümer vor dem Bau eine Genehmigung einholen.

Prüfe vor dem Kauf einer Immobilie unbedingt Wohnrecht

Du als Kaufinteressent solltest also vor dem Kauf einer Immobilie unbedingt sicherstellen, dass das Gebäude noch bewohnt ist. Prüfe, ob es ein Wohnrecht gibt und ob das Gebäude noch bewohnt wird. Denn wenn es schon zu lange leer steht, kann es sein, dass das Wohnrecht erlischt und Du die Immobilie nicht mehr bewohnen darfst. Auch wenn es sich um ein besonders günstiges Objekt handelt, ist es nicht lohnenswert, wenn das Gebäude nicht mehr bewohnt werden darf und Du nichts damit anfangen kannst. Sei also vorsichtig und schaue Dir das Gebäude genau an, bevor Du es kaufst.

Bedingungen für Privilegierung der Landwirtschaft erfüllen

Du möchtest Privilegierung für deine Landwirtschaft beantragen? Dann musst du einige Anforderungen erfüllen. Zunächst einmal muss dein Betrieb eine echte Landwirtschaft sein, die sich der Primärproduktion widmet. Dazu gehören typischerweise Weide- und Wiesenwirtschaft, Ackerbau und Tierhaltung. Aber auch andere Methoden werden unter Umständen als landwirtschaftlich anerkannt. Einige Beispiele hierfür sind die ökologische Landwirtschaft, die Freilandhaltung von Nutztieren, Aquakultur und die Anbau von Nutzpflanzen im Gewächshaus.

Baugenehmigung nur in Ausnahmefällen? Prüfe Details!

Das Baurecht sieht vor, dass eine Baugenehmigung nur in Ausnahmefällen erteilt werden kann. Allerdings kann es in bestimmten Fällen eine Ausnahme geben, etwa dann, wenn öffentliche Interessen oder besondere Belange betroffen sind oder wenn das Bauvorhaben die Funktion des Außenbereichs nicht beeinträchtigt. In solchen Fällen kann es möglich sein, dass Du eine Baugenehmigung erhältst. Es lohnt sich also, die Details genau zu prüfen.

Kann ich Außenbereich zu Innenbereich ändern? Nein!

Du fragst dich, ob du die Änderung des Außenbereich zum Innenbereich beantragen kannst? Leider hast du keinen Anspruch auf eine solche Änderung. Das liegt daran, dass diese Änderungen ausschließlich von den jeweiligen konkreten Örtlichkeiten abhängig sind. Es ist also unmöglich, eine solche Änderung auf Antrag zu beantragen. Allerdings kannst du dich an deinen Vermieter oder deine Stadtverwaltung wenden, solltest du dir über die Auslegung des Außen- und Innenbereichs unsicher sein.

Zusammenfassung

Im Außenbereich kann man in der Regel alles bauen, was nicht gegen die aktuelle Bauordnung verstößt. Dies können Gebäude, Gartenhäuser, Terrassen und andere Konstruktionen sein. Aber du musst daran denken, dass du möglicherweise eine Genehmigung einholen musst, wenn du im Außenbereich bauen möchtest. Einige Dinge, die du im Außenbereich bauen kannst, sind beispielsweise Zäune, Gartengestaltung, Teiche oder Pools. In jedem Fall solltest du dich vorher bei deiner örtlichen Behörde erkundigen, welche Regeln und Vorschriften für den Bau im Außenbereich gelten.

Du darfst im Außenbereich einiges bauen, sofern du die geltenden Regeln und Bestimmungen beachtest. Es ist wichtig, dass du dich vorher über die örtlichen Bauvorschriften informierst, bevor du mit dem Bauen beginnst. Auf diese Weise stellst du sicher, dass du alles richtig machst und du dir unnötige Probleme ersparst.

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