Erfahre, was du in Thüringen ohne Baugenehmigung bauen darfst – Ein Ratgeber

Thüringen Baugenehmigung Vorschriften für bauliche Anlagen

Hey, du! Wenn du dir überlegst, in Thüringen etwas zu bauen, dann stellt sich die Frage: Wie groß darf ich ohne Baugenehmigung bauen? In diesem Artikel werden wir uns genau mit dieser Frage beschäftigen. Hier findest du alles, was du über das Bauen ohne Baugenehmigung in Thüringen wissen musst. Lass uns also loslegen!

In Thüringen darfst du ohne Baugenehmigung bis zu einer Nutzfläche von maximal 10 Quadratmetern bauen. Darüber hinaus ist eine Baugenehmigung notwendig.

Gartenhaus: Baugenehmigung erforderlich – Unterlagen beachten

Dies gilt allerdings nicht, wenn sie sich im Außenbereich befinden. Du musst also beachten, dass ein Gartenhaus in einem Außenbereich ein Antrag für eine Baugenehmigung erforderlich ist. Diese ist bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu stellen. Hierbei ist es wichtig, dass alle relevanten Unterlagen vorliegen. Dazu zählen unter anderem Pläne, ein Lageplan und eine Beschreibung der Bauweise.

Gartenhaus bauen ohne Genehmigung? Beachte das Bundeskleingartengesetz!

Du suchst nach einem Gartenhaus, das du ohne weitere Genehmigungen errichten kannst? Dann solltest du unbedingt das Bundeskleingartengesetz beachten. Generell kannst du ein Gartenhaus ohne Genehmigung bauen, so lange es eine Grundfläche von 24 Quadratmetern nicht überschreitet. Aber auch wenn du ein größeres Gartenhaus errichten möchtest, ist das kein Problem – du brauchst dann einfach eine Genehmigung. Egal für welches Gartenhaus du dich entscheidest, eines ist unbedingt zu beachten: Es darf nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden. Ob du ein Gartenhaus aufstellst oder es selbst baust: Wir empfehlen dir, die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes immer im Auge zu behalten. So bist du auf der sicheren Seite und kannst dein Gartenhaus legal errichten.

Gartenhäuser & Geräteschuppen: Keine Baugenehmigung nötig!

In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland sowie in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bist Du bei einem Gartenhäuschen oder einer kleinen Geräteschuppe bei einer Grundfläche von bis zu 10 Quadratmetern auf der sicheren Seite. Denn dann ist meist kein Baugenehmigungsverfahren nötig. Sollten jedoch größere Gartenhäuser oder aufwendigere Schuppen angelegt werden, ist eine solche Genehmigung erforderlich. Außerdem müssen eventuelle Auflagen von örtlichen Behörden beachtet werden.

Gartenprojekte ohne Baugenehmigung: So geht’s

Du kannst viele kleinere Vorhaben in deinem Garten ohne eine Baugenehmigung errichten. Als Faustregel empfehlen wir dir, dass die meisten Bauwerke mit einer maximalen Wandhöhe von drei Metern und einer Grundfläche von 30 Quadratmetern genehmigungsfrei sind. Allerdings kommt es hier auf die jeweiligen Umstände und die Lage des Grundstücks an. Daher solltest du immer vorher die örtlichen Bauvorschriften checken. So kannst du sicher sein, dass dein Vorhaben rechtssicher und bauordnungsgemäß durchgeführt wird.

Baugenehmigung voraus Thüringen: Größenbeschränkungen beachten

Carport/Garage in Thüringen bauen: §60 ThürBOG beachten

Wenn Du in Thüringen einen Carport oder eine Garage bauen möchtest, solltest Du die Vorschriften des §60 ThürBOG beachten. Dieser besagt, dass Carports und Garagen mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3 Metern und einer Brutto-Grundfläche von bis zu 40 Quadratmetern keine Baugenehmigung benötigen – mit Ausnahme, wenn sie sich im Außenbereich befinden. Diese Vorschrift gilt in ganz Thüringen und kann eine Menge Geld sparen. Allerdings kann es vorkommen, dass einzelne Kommunen andere Regeln haben, die auch beachtet werden müssen. Daher ist es ratsam, vor dem Bau einer Garage oder eines Carports die lokalen Behörden zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass man alle Vorschriften einhält.

Berechne die Größe Deines Hauses in Kubikmetern

Du fragst Dich, wie man die Größe eines Hauses in Kubikmetern berechnet? Es ist ganz einfach! Man multipliziert die Länge, Breite und Höhe des Hauses miteinander. Ein Haus von 10 Kubikmetern kann zum Beispiel 5 x 2 Meter Breite und 1 Meter Höhe haben. Bei einer Höhe von 2 Metern sind es bereits 20 Kubikmeter und bei 3 Metern erreichen Sie schon die 30 Kubikmeter. Es lohnt sich also, die Höhe Deines Hauses zu berücksichtigen, wenn Du die Größe in Kubikmetern berechnen willst.

Gartenhaus Genehmigung: Wann brauchst Du eine?

Normalerweise sollte ein Gartenhaus nicht größer als 3 m sein. Aber wenn Du ein 3 m x 4 m Gartenhaus hast, das 2,50 m hoch ist, dann hast Du schon ein Volumen von 30 Kubikmetern. In manchen Bundesländern reicht das schon aus, um eine Baugenehmigung zu bekommen. Es kann aber auch sein, dass Du eine Baugenehmigung brauchst, wenn das Gartenhaus eine bestimmte Größe überschreitet. Es lohnt sich also, vor dem Bau eine Genehmigung zu beantragen. Es ist auch wichtig, die lokalen Bauvorschriften zu beachten.

Maße neuer Tür & Fenster kennen: Einbauen leichter planen

Du hast ein neues Zuhause und möchtest deine Tür und dein Fenster neu einbauen? Dann solltest du vorher die Maße deiner Tür und deines Fensters kennen. Die Breite der Doppeltür, die du einbauen möchtest, beträgt 1,73 Meter und die Höhe 1,925 Meter. Die Breite des Fensters, das du neu einbauen möchtest, beträgt 1,38 Meter und die Höhe 0,91 Meter. Wenn du die Maße deiner Tür und deines Fensters kennst, kannst du das Einbauen deutlich leichter planen und dir dein neues Zuhause ganz entspannt einrichten.

Kosten für Bauantrag beim Traumhaus: 0,5-1% der Bausumme

Weißt du, was du für den Bau deines Traumhauses an Kosten einplanen musst? Neben den direkten Kosten für das Haus selbst musst du auch Kosten für deinen Bauantrag einkalkulieren. Normalerweise liegen diese zwischen 0,5 und 1 Prozent der Bausumme. Wenn du also ein Haus im Wert von 300000 Euro bauen möchtest, gehst du im günstigsten Fall von etwa 1500 Euro aus. Diese Kosten übernimmt die Baubehörde. Übrigens: Je nach Bundesland können die Preise variieren. Es ist also am besten, sich vorher zu informieren.

BKleingG: Schuppen auf Parzelle bauen – 24m² & Baugenehmigung

Laut dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) darfst Du auf deiner Parzelle nur einen Schuppen und keine mehreren Gartenhäuser errichten. Dabei ist der Schuppen auf eine Grundfläche von maximal 24 Quadratmetern eingeschränkt. Hierbei ist auch eine Veranda mit einbezogen. Wenn Du einen größeren Schuppen bauen möchtest, musst Du eine Baugenehmigung beantragen. Diese wird jedoch nur dann erteilt, wenn der Schuppen zu den örtlichen Verhältnissen und den Bestimmungen des BKleingG passt. Außerdem darf der Schuppen nicht den Charakter einer Wohnimmobilie bekommen.

 'Erfahren Sie, wie groß Sie in Thüringen ohne Baugenehmigung bauen dürfen'

Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn: Deine Rechte schützen

Grundsätzlich sind Nachbarn dazu verpflichtet, Rücksicht aufeinander zu nehmen. Dazu gehört auch, dass sie sich vor lästigen Emissionen wie Rauch oder Ruß schützen müssen. Du als Nachbar hast deshalb nicht die Pflicht, Qualm in Deine Wohnung oder Dein Haus zu dulden. Wenn Du das Gefühl hast, dass Dein Nachbar gegen die geltende Rücksichtnahme verstößt, kannst Du Dich an Dein zuständiges Ordnungsamt wenden. Dort erhältst Du Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung Deiner Rechte als Nachbar.

Einfriedung des Grundstücks: 1,2m hoher Zaun als Ortsüblich

Sofern baurechtlich nichts anderes vorgeschrieben ist, solltest Du Dich bei der Art der Einfriedung an das ortsübliche Erscheinungsbild halten. Wo dies nicht erkennbar ist, gilt ein 1,2m hoher Zaun aus festem Maschendraht als ortsüblich. Meistens bestehen die Zäune aus Holz oder Metall. Es ist wichtig, dass Dein Zaun hoch genug ist, damit kein unerlaubtes Betreten des Grundstücks möglich ist. Auch die Farbe und Gestaltung sollte zum übrigen Erscheinungsbild der Umgebung passen.

Hecke in Thüringen: Gesetzliche Vorgaben beachten!

Du willst in Thüringen eine Hecke pflanzen? Dann solltest Du unbedingt die gesetzlichen Vorgaben beachten! Denn hier gibt es strenge Vorschriften, wie weit eine Hecke vom Nachbargrundstück entfernt gepflanzt werden muss. So beträgt der Mindestabstand bei einer Bepflanzung mit einer Höhe von bis zu einem Meter 0,25 Meter. Bei Hecken bis zu 1,5 Meter verdoppelt sich dieser Abstand auf 0,50 Meter. Soll deine Hecke höher als zwei Meter werden, musst Du einen Abstand von 0,75 Metern einhalten. Damit sorgst Du dafür, dass du und dein Nachbar in Ruhe leben könnt. Vergiss nicht: Bevor du pflanzt, informiere Dich am besten über die gesetzlichen Vorgaben!

Garage bis 9m Länge bauen: Regeln beachten!

Du möchtest eine Garage bauen, die Grenzen des Grundstücks aber nicht überschreitet? Dann musst du einige Regeln beachten. Die Länge der Garage darf maximal 9 m betragen. Außerdem darf die höchste Wandhöhe an der Grenze des Grundstücks nicht mehr als 3 m über der Geländeoberfläche liegen. Grenzbebauungen müssen entlang der Nachbargrenze 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten. Ansonsten musst du einen Abstand von 3 m zur Nachbargrenze einhalten. So stellst du sicher, dass deine Garage nicht gegen das Baugesetz verstößt.

Gartenhaus in Kleingarten errichten: Beachte Bundeskleingartengesetz!

Du möchtest ein Gartenhaus in Deiner Kleingartenanlage errichten? Dann solltest Du das Bundeskleingartengesetz beachten. Denn es gibt vor, dass pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt ist. Alles, was größer ist, benötigt eine Baugenehmigung. Achte deshalb bei der Planung Deines Gartenhauses unbedingt auf die Größe. Sollte sie größer als 24 m² sein, musst Du unbedingt eine Baugenehmigung beantragen.

Unbebautes Grundstück: Definition & Merkmale

Fragst du dich, ob dein Grundstück als unbebaut oder bebaut gilt? Dann ist es wichtig, dass du die Definition des Begriffs unbebautes Grundstück kennst. Unbebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich keine nutzbaren Gebäude befinden. Auch wenn eine Gartenlaube aus Leichtbauweise errichtet wurde, gilt sie als ein benutzbares Gebäude. Daher ist es wichtig, dass du auf deinem Grundstück genau hinschaust, ob sich dort Gebäude befinden, die verwendet werden können. Wenn ja, ist es ein bebautes Grundstück.

Schwarzbauten: Kein Bestandsschutz, Investiere Weise!

Du solltest immer aufpassen, wenn es um Schwarzbauten geht. Denn es gibt keine Verjährungsfrist, das heißt, irgendwann erlangen sie nicht automatisch Bestandsschutz. Selbst wenn das Gebäude seit Jahrzehnten im Grundbuch steht, ändert das nichts. Allerdings kannst du nach fünf Jahren darauf hoffen, dass die Bauaufsichtsbehörde von dir nicht mehr den Abriss verlangt. Trotzdem solltest du immer aufpassen, wenn du ein Gebäude ohne Genehmigung errichtest. Denn es kann sein, dass du am Ende doch noch mehr investieren musst, um den Bau zu legalisieren.

Rückbau ungenehmigter baulicher Veränderungen: Verjährungsfrist von 3 Jahren

Du hast ein bauliches Vorhaben ohne Genehmigung durchgeführt? Dann weißt Du, dass es nicht selten zu Unstimmigkeiten mit den zuständigen Behörden kommen kann. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) hast Du Anspruch auf Rückbau Deiner ungenehmigten baulichen Veränderung. Dieser Anspruch ist jedoch nicht unbegrenzt gültig, sondern verjährt nach Ablauf einer bestimmten Frist. Die Regelverjährungsfrist beträgt drei Jahre. Das bedeutet, dass Du innerhalb dieser Frist Deinen Rückbauanspruch geltend machen musst. Ansonsten verfällt er.

Gartenhaus bauen ohne Nachbarn-Zustimmung: Ja, geht!

Du fragst dich, ob du für den Bau deines Gartenhauses die Zustimmung deiner Nachbarn brauchst? In den meisten Fällen ist das nicht nötig – vorausgesetzt du hältst dich an die Vorgaben des Bebauungsplans und der Landesbauordnung. Wenn du also alles richtig machst und dein Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze errichtest, ist die Zustimmung deiner Nachbarn nicht vonnöten. Am besten informiere dich aber vorher nochmal bei deinem zuständigen Bauamt, ob es weitere Regeln gibt, die du beachten musst. Dann steht einem entspannten Bauprojekt nichts mehr im Wege!

Fazit

In Thüringen dürftest du ohne Baugenehmigung ein Gebäude bauen, das eine Grundfläche von maximal 50 Quadratmetern und eine Höhe von nicht mehr als zehn Metern hat. Wenn du größere Gebäude errichten möchtest, musst du eine Baugenehmigung beantragen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass du in Thüringen ohne Baugenehmigung eine Baugröße bis zu 30 m² bauen darfst. Es ist wichtig, dass du auf die Bestimmungen zur Baugröße achtest, um keine Ärger zu bekommen.

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