Baue ohne Genehmigung auf Deinem Grundstück in Bayern: Hier sind die Regeln

Bauen ohne Genehmigung auf eigenem Grundstück in Bayern

Hey du,

hast du dich schon mal gefragt, was du alles auf deinem Grundstück in Bayern bauen kannst, ohne dafür eine Genehmigung zu benötigen? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erfährst du, welche Regeln es für Bauprojekte in Bayern gibt und welche Bauvorhaben du ohne Genehmigung umsetzen kannst. Lass uns also gleich loslegen!

Es kommt darauf an, was du genau bauen willst. Grundsätzlich darfst du auf deinem Grundstück in Bayern einige Bauprojekte ohne Genehmigung durchführen. Dazu gehören zum Beispiel die Errichtung eines Gartenhäuschens, eines Carports oder einer Pergola. Aber Achtung: Wenn das Bauprojekt bestimmte Kriterien übersteigt, dann brauchst du eine Baugenehmigung. Zum Beispiel: Wenn die Bauhöhe mehr als 3 Meter beträgt oder die Grundfläche mehr als 20 qm beträgt. Informiere dich also vorher genau, ob du eine Genehmigung benötigst oder nicht.

Einfamilienhaus abreißen ohne Genehmigung: So geht’s!

Du musst dein Einfamilienhaus nicht extra abreißen lassen, wenn du es nicht mehr brauchst! Verfahrensfrei heißt, dass du die Beseitigung ohne formale Genehmigung vornehmen kannst. Speziell für einfache freistehende Gebäude und sonstige Anlagen mit einer Höhe bis zu 10 Metern ist dies möglich. Wichtig ist hierbei, dass du die Bestimmungen deiner Gemeinde beachtest und eventuell anfallende Gebühren bezahlst.

Bauvorhaben in Außenbereichen: Beachte lokale Vorschriften!

Innerhalb der Außenbereiche nach § 35 BauGB unterliegen Bauvorhaben einer besonderen Regelung, die sich aus den örtlichen und landesrechtlichen Vorschriften ergibt. Hierbei ist zu beachten, dass örtliche Bauvorschriften oft strengere Anforderungen an den Bau stellen als das Bundesrecht. Zudem können Abweichungen und Ausnahmen des Landesrechts zu berücksichtigen sein. Daher solltest Du vor Beginn eines Bauvorhabens in einem Außenbereich stets die lokalen Vorschriften prüfen und Deine Planungen den örtlichen Gegebenheiten anpassen. Solltest Du weitere Fragen haben, kannst Du Dich gerne an einen Experten wenden.

Außenbereich Freihalten: Keine Bebauung, Nur Landwirtschaft Erlaubt

Du hast vielleicht schon mal davon gehört, dass unser Außenbereich von Bebauung grundsätzlich freizuhalten ist. Dazu gehören alle Flächen, die weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Lediglich einige sehr wenige Vorhaben, vor allem landwirtschaftliche, sind dort gestattet. Aber ansonsten ist es uns wichtig, dass der Außenbereich so erhalten bleibt, wie er ist. Daher solltest du auch bei deinen Aktivitäten darauf achten, dass er nicht durch Bebauung in Mitleidenschaft gezogen wird.

Baugenehmigung? So weißt du, wann du sie brauchst!

Du möchtest dein Haus renovieren? Dann musst du wissen, dass das Baurecht vorschreibt, dass eine Baugenehmigung nur in Ausnahmefällen erteilt wird. Wann das der Fall ist? Zum Beispiel, wenn das geplante Vorhaben öffentliche Interessen tangiert oder besondere Belange betrifft und die Funktion des Außenbereichs nicht eingeschränkt wird. Oft ist es aber auch so, dass du eine Baugenehmigung einholen musst, wenn du eine bestimmte Größe oder ein bestimmtes Volumen überschreitest. Informiere dich also vorher, bevor du loslegst!

 Bauen auf Grundstück ohne Genehmigung Bayern erlaubt?

Bau einer Außentreppe? Genehmigung nach Art. 55 BauO einholen

Du möchtest eine Außentreppe an deiner bestehenden Lagerhalle bauen? Dann musst du wissen, dass die Treppe nach Artikel 55 Absatz 1 der Bayerischen Bauordnung als isolierte, selbstständige bauliche Anlage genehmigungspflichtig ist. Dies bedeutet, dass du eine entsprechende Genehmigung beantragen musst, bevor du die Treppe errichten kannst. Gehe hierfür am besten schnellstmöglich zu deiner örtlichen Bauaufsichtsbehörde und kläre die nötigen Formalitäten. Dann kannst du deine neue Treppe bald in Betrieb nehmen und sie zur Nutzung freigeben.

Gartenhaus bauen: Alles was Du wissen musst!

Du möchtest ein Gartenhaus bauen, aber Du weißt nicht genau was es ist? Grundsätzlich ist es ein kleines Häuschen, das im Garten eines Wohnhauses steht, aber nicht als dauerhafter Wohnraum genutzt wird. Je nach Größe und Einsatzzweck kannst Du ein Gartenhaus als Schuppen, Gartentoilette oder als Gartensauna nutzen. Wenn Du ein Gartenhaus bauen möchtest, musst Du in der Regel keine Baugenehmigung beantragen. Kleinere Gartenhaus-Bauten mit einer Grundfläche von weniger als 15 m² sind meist genehmigungsfrei. Genauere Informationen zur Bauanmeldung findest Du auf der Homepage des zuständigen Bauamts.

Geräteschuppen ohne Baugenehmigung? Einhaltung von Vorschriften beachten!

Du möchtest einen Geräteschuppen auf deinem Grundstück errichten und fragst dich, ob du dafür eine Baugenehmigung benötigst? Grundsätzlich kannst du einen einstöckigen Geräteschuppen mit einer Grundfläche von 10 Quadratmetern ohne Baugenehmigung errichten, solange du die Vorgaben der Bauordnung und aller erforderlichen Abstände einhältst. Achte vor allem darauf, dass du den nötigen Abstand zu Nachbargrundstücken, Wasserleitungen und öffentlichen Wegen einhältst. Auch die Grenzbebauung ist einzuhalten. Da die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, solltest du dich am besten bei deiner Bauaufsichtsbehörde informieren.

Was ist ein Schwarzbau? Konsequenzen & Sanktionen

Bei einem sogenannten Schwarzbau handelt es sich um ein Bauprodukt, das ohne die nötige Baugenehmigung errichtet wurde. Aus diesem Grund kann die Bauaufsichtsbehörde schwerwiegende Konsequenzen verhängen. Der Abriss eines solchen Gebäudes ist dabei die härteste Maßnahme. Doch auch andere Sanktionen sind möglich. So kann die Behörde beispielsweise eine Geldbuße erlassen oder das Bauprodukt beschlagnahmen. Damit will sie den Unternehmer zu einer Einhaltung des Baurechts animieren.

Entdeckung von Schwarzbauten: Google Maps und Behörden helfen Mit

Wie der Schwarzbau entdeckt wird? Meist erfahren die Behörden davon, wenn jemand vorbeifährt oder ein Nachbar sich beschwert. Aber auch immer öfter wird ein Schwarzbau von den Bauaufsichtsbehörden selbst entdeckt – dank des Internets und des Online-Dienstes Google Maps. So können sie schnell und einfach feststellen, ob jemand ein Gebäude ohne die nötige Baugenehmigung errichtet hat. Daher musst du immer auf der Hut sein und beachten, dass du dich an die geltenden Vorschriften hältst, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten.

Was sind Schwarzbauten? Geduldete Bauwerke & Baugenehmigung

Du hast sicher schon mal von Schwarzbauten gehört. Doch was sind Schwarzbauten eigentlich? Schwarzbauten sind Bauwerke, die ohne Erlaubnis errichtet wurden und somit gegen das Bauordnungsrecht verstoßen. Diese Verordnung stammt aus dem Jahr 1984 und besagt, dass nach Ablauf einer Verjährungsfrist keine Ordnungsstrafen mehr verhängt werden können. Dennoch können geduldete Schwarzbauten entstehen, wenn sie vor Ablauf der Frist gebaut wurden. Dies bedeutet, dass die Bauwerke zwar verstoßen, aber trotzdem geduldet werden und nicht mehr abgerissen werden können. Es ist also wichtig, dass du immer eine Baugenehmigung einholst, um kein Risiko einzugehen!

 Bauvorschriften für Baugenehmigung in Bayern

Legal errichtete Bauprojekte: Baubewilligung einholen!

Du musst darauf achten, dass deine Bauprojekte nicht illegal errichtet werden. Schwarzbauten, also Gebäude ohne Baubewilligung, sind nicht nur illegal, sie haben auch keinen Bestandsschutz. Auch wenn sie seit Jahren bestehen und niemandem durch ihre Existenz Probleme bereiten, werden sie nicht automatisch legalisiert. Wenn du also ein Gebäude erstellen möchtest, musst du dir zunächst eine Baubewilligung einholen. Andernfalls kann es zu empfindlichen Strafen kommen.

Verkäufer müssen Käufer über fehlende Genehmigungen informieren

Du als Verkäufer solltest unbedingt auf fehlende Baugenehmigungen hinweisen, bevor du einen Kaufvertrag abschließt. Wenn du von fehlenden Genehmigungen weißt und den Käufer nicht darauf hinweist, kannst du für arglistige Täuschung haftbar gemacht werden – das sollte dir bewusst sein. Fachanwalt Behrens warnt daher davor, beim Verkauf einer Immobilie den Käufer nicht über fehlende Genehmigungen zu informieren. Es ist also wichtig, dass du als Verkäufer alle notwendigen Genehmigungen besitzt und den Käufer über alles informierst, was du weißt. Nur so kannst du sicherstellen, dass du vor rechtlichen Konsequenzen geschützt bist.

Keine Verjährungsfrist für Schwarzbauten: Abriss vermeiden

Du musst Dir keine Sorgen machen, wenn Du ein Gebäude errichtest, das nicht genehmigt wurde. Denn es gibt keine Verjährungsfrist für Schwarzbauten. Das bedeutet, dass sie nicht irgendwann automatisch Bestandsschutz erhalten. Auch wenn das Gebäude seit Jahrzehnten im Grundbuch steht, ändert das nichts an der Situation. Aber wenigstens musst Du Dir nach fünf Jahren keine Sorgen mehr machen, dass die Bauaufsichtsbehörde den Abriss des Gebäudes verlangt. Trotzdem empfiehlt es sich, ein Gebäude immer im Voraus genehmigt zu bekommen, damit Du in Zukunft auf der sicheren Seite bist.

Rückbau ungenehmigter Veränderung: Anspruch & Konsequenzen

Du hast eine unerlaubte bauliche Veränderung an Deinem Grundstück vorgenommen? Dann solltest Du wissen, dass Du auf Rückbau innerhalb einer bestimmten Frist Anspruch hast. Nach der Regelverjährungsfrist von 3 Jahren verjährt Dein Anspruch auf Rückbau. Es empfiehlt sich daher, die ungenehmigte Veränderung rechtzeitig rückzubauen, um weitere Konsequenzen zu vermeiden. Informiere Dich am besten bei Deiner Kommune über mögliche Folgen und kläre, ob und welche Genehmigungen erforderlich sind.

Schuppenbau: Regeln und Baugenehmigung je nach Bundesland

In Bayern kannst Du eine Schuppe mit einem Rauminhalt bis zu 75 Kubikmeter bauen, ohne dass eine Baugenehmigung notwendig ist. In Hamburg hingegen musst Du ab 30 Kubikmeter Rauminhalt eine solche erhalten. Dabei können sich die Kriterien, die für die Baugenehmigung gelten, je nach Bundesland unterscheiden. Deshalb ist es ratsam, sich vorab über die jeweiligen Regeln zu informieren, bevor man einen Schuppen baut.

Gartenhaus bauen: Lese Vorschriften deines Bundeslandes!

Du denkst darüber nach, dir ein Gartenhaus zuzulegen? Dann solltest du wissen, dass die Bauvorschriften von Bundesland zu Bundesland stark variieren. In Bayern darfst du zum Beispiel ein Gartenhaus bauen, das bis zu 75 Kubikmeter groß ist – und das sogar ohne Baugenehmigung! In Berlin hingegen musst du bereits ab einem Rauminhalt von 10 Kubikmetern eine Genehmigung erhalten, bevor du loslegen kannst. Auch in Sachen Dachform, Dachneigung und Wände gibt es unterschiedliche Regelungen. Deshalb lohnt es sich, die Bauvorschriften deines Bundeslandes zu kennen, bevor du dein Gartenhaus bauen startest.

Gartenhaus Größe wählen: 10 Kubikmeter, 3 Meter Höhe

Du überlegst dir gerade, wie groß dein Gartenhaus werden soll? Wichtig ist hierbei, dass du eine bestimmte Größe nicht überschreitest. In vielen Fällen darf das Gartenhaus 10 Kubikmeter und eine Höhe von 3 Metern nicht überschreiten, um genehmigungsfrei zu sein. Daher solltest du dir genau überlegen, wie viel Platz du benötigst und dann die entsprechende Größe des Gartenhauses wählen. Auf diese Weise kannst du sicher sein, dass du keine Genehmigungen für dein Gartenhaus einholen musst.

Grundstück bebaut oder unbebaut? Wie bewerten?

Gibt es auf Deinem Grundstück eine Gartenlaube oder ein anderes Gebäude? Ist es also bebaut oder unbebaut? Ein unbebautes Grundstück liegt vor, wenn sich darauf kein benutzbares Gebäude befindet. Eine Gartenlaube gilt dabei als benutzbares Gebäude, auch wenn sie im Leichtbau erstellt wurde. Dies ist ein wichtiger Punkt, den es bei der Bewertung des Grundstücks zu berücksichtigen gilt. Es ist also wichtig, dass Du Dir genau anschaust, ob auf dem Grundstück ein Gebäude steht, bevor Du eine Einschätzung vornimmst.

Fazit

In Bayern kannst du ohne Genehmigung kleinere Bauten errichten, z.B. ein Gartenhäuschen, eine Garage oder ein Carport. Auch ein neues Gartenzaun ist erlaubt, solange es nicht höher als 1,20 m ist. Außerdem darfst du eine Terrasse bauen, aber sie darf nicht mehr als 30 cm über das Gelände hinausragen. Wenn du größere Bauten planst, musst du allerdings eine Genehmigung beantragen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass du ohne Genehmigung in Bayern auf deinem Grundstück Gebäude, wie eine Garage, eine Terrasse und ein Gerätehaus errichten darfst, solange sie nicht höher als 2,5 Meter sind und nicht an die Außenwände der bestehenden Gebäude angebaut werden. Aber wenn du größere Bauwerke errichten möchtest, solltest du immer eine Genehmigung einholen.

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