Wann ist die beste Zeit für den Bauern, Gülle zu fahren? Finde es jetzt heraus!

Güllefahren - Zeiten in der Landwirtschaft

Hallo zusammen! Viele Bauern fragen sich, wann die beste Zeit ist, Gülle auf ihren Feldern auszubringen. In diesem Artikel werden wir uns näher damit beschäftigen und schauen, was du beachten musst, wenn du Gülle fahren möchtest. Los geht’s!

In Deutschland dürfen Bauern Gülle nur zu bestimmten Zeiten fahren. Generell darf Gülle nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. Mai in der Zeit zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends gefahren werden. Außerhalb dieser Zeiten ist es verboten, Gülle zu fahren.

Gülle ausbringen: Techniken, Fahrzeuge & Vorschriften

Seit dem 1. Februar darfst du als Landwirt wieder Gülle auf deine Felder ausbringen. Aber Vorsicht, schon ab dem 15. Januar kannst du Kompost und Festmist auf deinen Feldern verstreuen. Doch dabei ist nicht nur das Agrarwetter zu beachten, sondern es gibt noch einiges mehr, worauf du achten musst. Beispielsweise gibt es bestimmte Techniken, die du bei der Ausbringung einsetzen darfst. Dazu gehören zum Beispiel die Maßnahmen des Direktschlags, der Direktsaat und des Grünbrachsaatverfahrens. Auch die Anwendung von speziellen Güllefahrzeugen oder der Einsatz von Güllehäckslern ist erlaubt. Achte aber unbedingt auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben!

Gülle auf Feldern: Sperrfristen & Ortssatzungen beachten

Grundsätzlich musst du die Sperrfristen beachten, wenn du Gülle auf deinen Feldern verteilst. Da lokale Behörden aber auch bestimmte Ortssatzungen erlassen können, kann es vorkommen, dass die Ausbringungszeiten der Gülle für innerörtliche und Ortsrandlagen beschränkt werden. Es lohnt sich also, immer im Blick zu haben, ob es solche Einschränkungen gibt, die du beachten musst.

Stickstoffdünger auf Ackerland: bis Januar warten!

Du solltest niemals Düngemittel mit einem hohen Stickstoffgehalt wie Gülle, Gärreste oder Mineraldünger auf Ackerland aufbringen, bevor die Ernte der Hauptfrucht beendet ist. Dies gilt bis zum letzten Tag des Monats Januar. Da Stickstoff eine bodenaktive Substanz ist, kann es leicht durch Regen in andere Bereiche verschmutzen. Daher ist es wichtig, dass du darauf achtest, dass die aufgebrachten Düngemittel den Boden nicht verschmutzen.

Schützt den Boden – Nutzt den Frost in der Nacht

Die Antwort: Wir nutzen den Frost in den frühen Morgenstunden, damit wir unseren Boden schützen können. In der kalten Nacht kühlt der Boden ab und wird härter. Dadurch trägt er die schweren Maschinen, die wir benutzen, besser und wir müssen keine tiefen Spuren in den Acker ziehen. Dies schont den Boden und hilft uns, unsere Arbeit effektiv zu erledigen.

alt: wann ist die Güllestreuung durch den Bauer erlaubt?

Gülle-Sperrfristen für Ackerland & Grünland beachten

Du hast als Landwirt bestimmt schon von den Sperrfristen für Ackerland und Grünland gehört. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Gülle zu bestimmten Zeiten auf dem Acker ausgebracht wird. Deshalb ist es wichtig, dass du dich an die Sperrfristen hälst. Auf Ackerland gilt die Sperrfrist ab der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar. So kannst du nachhaltig Leistungen erbringen und dein Ackerland schützen.

Lärmende Betätigungen nachts: Lärmschutz beachten

Du hast bestimmt schon mal von der Nachtruhe gehört. Sie ist dazu da, uns vor zu viel Lärm in den Nachtstunden zu schützen. In den meisten Bundesländern gilt dazu: Lärmende Betätigungen sind von 22 Uhr bis 6 Uhr am Morgen verboten. Ausnahmen gibt es für Ernte- und Bestellarbeiten. Hier sind die Betätigungen früher erlaubt: Sie dürfen bereits um 5 Uhr starten und immerhin eine Stunde später, nämlich um 23 Uhr, enden. Damit wird den Menschen, die in diesen Berufen tätig sind, ein wenig mehr Flexibilität gewährt. Dennoch ist es wichtig, dass wir – vor allem nachts – auf unsere Nachbarn Rücksicht nehmen und den nötigen Lärmschutz beachten. Nur so können wir eine schöne und erholsame Nachtruhe für alle genießen.

Gülle aus Jauchegruben ausbringen: Jetzt ist die Zeit!

Du hast es sicher schon gemerkt: Es wird langsam wärmer. Wenn die Temperaturen die magische Marke von 5 Grad überschreiten und sieben Tage lang durchschnittlich über 5 Grad warm ist, heißt es: Jetzt wird es Zeit, die Gülle aus den Jauchegruben auszubringen. Für die Landwirte ist das der Moment, an dem sie endlich mit der Güllesaison beginnen können.

Doch bevor sie anfangen können, müssen sie noch einmal nachschauen, ob die Gülle noch immer in einwandfreiem Zustand ist. Denn schließlich wurde sie schon seit fünf Monaten in den Jauchegruben gelagert. Dazu müssen die Landwirte die Gruben öffnen und die Gülle sichten. Ist sie noch in Ordnung, kann es mit dem Ausbringen auf den Feldern losgehen.

Gülle: Richtlinien beachten, um Umwelt zu schützen

Gülle ist ein sehr nützliches Mittel, um die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten, denn sie beinhaltet wertvolle Nährstoffe. Trotzdem ist es wichtig, dass sie mit Bedacht und nach strengen Richtlinien angewendet wird. Lind erklärt: „Es ist wichtig, dass die Gülle nur in der richtigen Menge und zur richtigen Zeit auf die Felder aufgebracht wird. Denn wenn diese Richtlinien nicht eingehalten werden, kann es zu einer Verschmutzung des Grundwassers und damit zu einer Gefährdung der Umwelt kommen.“

Der Umgang mit Gülle ist also keinesfalls ein Problem, das wir ignorieren können. Es ist wichtig, dass jeder Landwirt ein umweltbewusstes Verhalten an den Tag legt und die Richtlinien beim Umgang mit Gülle einhält. Auf diese Weise kann die Bodenfruchtbarkeit bewahrt und die Umwelt vor möglichen Gefahren geschützt werden.

Lind betont, dass es auch möglich ist, Gülle zu kompostieren, anstatt sie direkt auf die Felder aufzubringen. Durch das Kompostieren werden die Nährstoffe aufgeschlossen und die Gülle ist besser für den Boden geeignet. Zudem können auf diese Weise die Nährstoffe besser in den Boden aufgenommen werden. Auf diese Weise wird die Bodenqualität erhalten und eine Verschmutzung des Grundwassers verhindert.

Verbessere Ernte in roten Gebieten: Festmist & Kompost nutzen

Du kannst in den roten Gebieten von Anfang November bis Ende Januar Festmist und Kompost verwenden, um deine Ernte zu verbessern. Besonders stickstoffhaltige Düngemittel können sogar vom 1. Oktober bis zum 31. Januar eingesetzt werden. Auf diese Weise kannst du die Bodenfruchtbarkeit erhöhen und deinen Pflanzen zusätzliche Nährstoffe zuführen, die sie für ein gesundes und robustes Wachstum benötigen. Außerdem kannst du durch den Einsatz von Kompost und Festmist die Anzahl an Pflanzenschutzmitteln verringern und so die Biodiversität in deinem Garten erhöhen.

Niedersachsen: Ab 1. Februar wieder Gülle-Düngung erlaubt

Ab dem 1. Februar 2023 können Landwirte in Niedersachsen die Gülle-Düngung wieder vornehmen. Damit ist es erlaubt, tierischen Dünger auf Acker- und Grünlandflächen zu bringen. Allerdings war dies vorher längere Zeit nicht möglich, denn auf Ackerflächen war diese Art der Düngung vier Monate lang verboten und auf Grünland schon drei Monate. Vor allem bei den Landwirten hat diese Zeit zu großen Unmut geführt, denn die eingeschränkte Düngung konnte zu erheblichen Ernteeinbußen führen. Doch ab dem 1. Februar 2023 ist es wieder möglich, landwirtschaftliche Flächen auf natürliche Weise zu düngen und somit die Ernteerträge zu steigern.

Bauer darf Gülle fahren wann

Grün- & Ackerland: Ab 1. Nov. Sperrfrist bis 31. Januar

Ab dem 1. November gilt für Grünland und Ackerland, das mehrjährige Feldfutterbau betreibt, eine Sperrfrist. Diese dauert bis zum 31. Januar des Folgejahres an. Während dieser Zeit ist es Dir nicht erlaubt, auf den betroffenen Flächen zu wirtschaften. Dies betrifft insbesondere die landwirtschaftliche Bewirtschaftung. So darfst Du zum Beispiel nicht mähen, abfahren, schneiden oder sonstige Arbeiten auf den Flächen durchführen. Es ist auch nicht erlaubt, die Flächen zu betreten. Diese Regelungen dienen dazu einerseits den Tieren und Pflanzen eine Ruhephase zu geben und andererseits den Boden zu schonen. Nutze die Zeit, um Dich für die kommende Saison vorzubereiten, indem Du Dir Gedanken über den nächsten Futterbau machst.

Gülleausbringung: Bodennahe Gülleausbringung in Deutschland und Verfahren zur Verbesserung der Leistung

Seit dem Jahr 2020 ist es in Deutschland landwirtschaftlichen Betrieben nur noch erlaubt, ihre Gülle auf bestellten Äckern bodennahe auszubringen. Auf Grünland und unbestellten Ackerflächen darf hingegen weiterhin auf Prallteller und Schwenkverteiler zurückgegriffen werden. Diese Verfahren ermöglichen eine direkte Ausbringung des Düngers, sodass der Boden nicht erst durchlüftet werden muss. Dadurch kann die Ausbringung der Gülle deutlich schneller erfolgen und die Leistung der Maschinen kann gesteigert werden. Allerdings ist bei der Verwendung solcher Verfahren auf eine sorgfältige Dosierung und eine konstante Ausbringungsgeschwindigkeit zu achten. Andernfalls kann es zu einer ungleichmäßigen Verteilung und somit zu einer Über- oder Unterdüngung kommen.

Bodennahe Ausbringtechnik ab 2020 & 2025 Pflicht – Nutze Vorteile!

Ab 2020 ist die bodennahe Ausbringtechnik auf bewachsenen Ackerflächen Pflicht. Ab 2025 ist sie auch auf Grünland verpflichtend. Damit zählen auch Schleppschuh- und Schlitzverteiler zu dieser Ausbringtechnik. Durch den Einsatz dieser Technik profitierst Du von einer hohen Verteilgenauigkeit, da die Dünge- und Saatgutstreuer direkt über dem Boden schweben und so eine exakte Verteilung ermöglichen. Außerdem werden Deine Pflanzen weniger verschmutzt, da die Streuung genauer und der Wind weniger stark ist, als bei einer Befliegung. Des Weiteren hast Du den Vorteil, dass es zu weniger Emissionen kommt.

Bauern dürfen an Sonn- und Feiertagen arbeiten – Sonderrechte und Dinge beachten

Gemeinhin ist es Bauern gestattet, an Sonn- und Feiertagen ihrer Arbeit nachzugehen. Hierfür erhalten sie von der Gesellschaft einige Sonderrechte, die es ihnen erlauben, mit schweren und lauten Maschinen ihre Felder zu bestellen. Damit sie ihren Beruf auch an diesen Tagen ausüben können, müssen sie aber auch einige Dinge beachten. Zunächst müssen sie die Ruhezeiten einhalten, die von den jeweiligen Bundesländern festgelegt wurden, um die Nachbarn nicht zu stören. Außerdem müssen sie auf die Kulturpflanzen aufpassen, die sich auf den Feldern befinden. Dies gilt besonders für den Naturschutz, denn einige Kulturen sind geschützt und dürfen nicht zerstört werden.

EU Greening-Prämie für Landwirte: 5% brach liegende Flächen

Seit 2015 unterstützt die EU Landwirte, die brach liegende Flächen haben, mit einer sogenannten Greening-Prämie. Diese Gelder sollen dazu beitragen, die negativen Auswirkungen von Monokulturen zu lindern und die ökologische Vielfalt zu fördern. Zudem wird durch die Gelder auch ein Beitrag zur Biodiversität in Europa geleistet. Durch die brach liegenden Flächen können sich viele Tier- und Pflanzenarten ansiedeln, die sonst nicht in Monokulturen vorkommen würden. Außerdem wird durch die Greening-Prämie die Bodenfruchtbarkeit erhalten, da brach liegende Flächen dem Boden eine Regenerationsphase geben. So können Böden auf Dauer besser genutzt werden und es kann eine nachhaltige Landwirtschaft betrieben werden.

Wenn auch Du Landwirt bist, kannst Du Dich jährlich erneut bewerben. Dazu musst Du eine Fläche von mindestens 5 % Deines Hofes brach liegen lassen, um die Greening-Prämie zu erhalten.

Nachtruhe: Regelungen & Ausnahmen in deinem Bundesland

Du hast schon mal davon gehört, dass es Nachtruhe gibt? Normalerweise gilt in vielen Bundesländern, dass von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens absolute Ruhe herrschen soll. An Sonn- und Feiertagen darfst du außerdem keine lärmintensiven Arbeiten durchführen. Samstag hingegen ist ein normaler Werktag und du darfst deine Arbeiten ausführen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen und jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen. Bevor du also anfängst, solltest du dich vorher informieren, damit du nicht Ärger bekommst!

Aufzeichnungen als Landwirt aktuell halten: Welche Behörden?

Du musst als Landwirt auf jeden Fall deine Aufzeichnungen auf dem neusten Stand halten. Die Landesbehörden sind dafür zuständig, dass du diese Aufzeichnungen regelmäßig kontrollierst. Welche Behörden dafür angesprochen werden müssen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Regel sind das die Landwirtschaftskammern, das Landesamt und/oder auch das lokale Landwirtschaftsamt. Wenn du eine Kontrolle erhältst, musst du deine Aufzeichnungen vorlegen. Damit du immer auf dem neusten Stand bist und nicht in Schwierigkeiten gerätst, ist es wichtig, dass du deine Aufzeichnungen regelmäßig aktualisierst und auf dem neusten Stand hältst.

DüV: Die Regeln für Düngemittelanwendung in Deutschland

Die DüV (Düngemittelverordnung) regelt die Anwendung von Düngemitteln auf landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen in Deutschland. Sie legt fest, an welchen Standorten Düngemittel verwendet werden dürfen, welche Mengen an Dünger erlaubt sind und wie sie verteilt werden müssen. Die DüV soll sicherstellen, dass nur solche Düngemittel eingesetzt werden, die für Pflanzen, Boden und Gewässer unbedenklich sind. Zudem dient die DüV dazu, dass die Nährstoffe, die zur Förderung des Pflanzenwachstums verwendet werden, nicht nur nachhaltig sind, sondern auch effizient eingesetzt werden.

Bei der Anwendung von Düngemitteln ist es daher wichtig, sich an die DüV zu halten. Denn nur so kann eine optimale Versorgung der Pflanzen mit den notwendigen Nährstoffen gewährleistet werden und gleichzeitig ein übermäßiger Eintrag in das Grundwasser vermieden werden.

Achtung Landwirte: Stickstoffhaltige Düngemittel ab 31. Januar erlaubt

Am 31. Januar endet die Sperrfrist für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln, die in der Düngeverordnung festgelegt ist. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Landwirte wieder Gülle auf Acker- und Grünlandflächen ausbringen. Allerdings musst Du auch hier aufpassen, denn die Ausbringungsgrenzen sind unbedingt einzuhalten. Überschreitest Du beispielsweise die pro Hektar zulässige Menge, drohen Dir saftige Bußgelder. Deshalb solltest Du Dich vorab über die aktuellen Vorschriften informieren.

Sperrfristen für Rot-Grün-Gelbes Gebiet beachten!

Du möchtest deine Felder für die nächste Saison bestellen? Dann solltest du dir die Sperrfristen für das Rot-Grün-Gelbe Gebiet gut merken. Für Flächen im Roten Gebiet gilt die Sperrfrist vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Januar 2023. Für Flächen im Grünen und Gelben Gebiet beginnt die Sperrfrist am 15. November 2022 und endet am 14. Februar 2023. Einzuhalten ist die Sperrfrist, damit du deine Felder rechtzeitig bestellen und bewirtschaften kannst. Achte deshalb unbedingt auf die jeweiligen Fristen!

Fazit

Der Bauer darf Gülle fahren, wenn das Wetter und der Boden dafür geeignet sind. Normalerweise darf man das nur in der Vegetationsperiode machen, also wenn die Pflanzen wachsen. Wenn es zu trocken ist, sollte man keine Gülle ausbringen, um den Boden nicht zu beschädigen. Pass auf, dass du die gesetzlichen Vorschriften einhältst, und frag am besten deinen Fachberater, wann der richtige Zeitpunkt ist.

Du siehst also, dass es in manchen Fällen wichtig sein kann, dass der Bauer Gülle fahren darf. Allerdings sollte er dabei immer die gesetzlichen Vorschriften beachten, um schädliche Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden. Deshalb ist es wichtig, dass Du dich über die jeweiligen Bestimmungen in deinem Bundesland informierst, bevor Du Gülle fährst.

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