Was darf ich auf meinem Grundstück bauen? Checkliste und Tipps zur Baugenehmigung

Bauen auf dem Grundstück erlaubt - welche Regeln gelten?

Hey, du! Wenn du dein Grundstück bauen oder umbauen willst, bist du hier genau richtig! Hier erfährst du, was du auf deinem Grundstück bauen darfst und was nicht. Es gibt einige Regeln und Vorschriften, die du beachten musst, damit du nicht in Schwierigkeiten gerätst. Lass uns gemeinsam herausfinden, was du auf deinem Grundstück bauen darfst und worauf du achten musst!

Es kommt darauf an, was du auf deinem Grundstück bauen möchtest. Wenn es ein kleines Gartenhäuschen ist, sollte das in den meisten Fällen kein Problem sein. Allerdings musst du dich vorher bei deiner Gemeinde informieren, ob es bestimmte Regelungen gibt, die du dabei beachten musst. Wenn du größere Bauvorhaben planst, wie z.B. ein Haus oder eine Garage, brauchst du eine Baugenehmigung. Dafür musst du einige Unterlagen vorlegen, wie z.B. ein Grundriss. Bei größeren Bauvorhaben lohnt es sich auch, sich bei einem Architekten Rat zu holen.

Baurechtliche Genehmigung für Grundstücksbau prüfen

Du möchtest auf Deinem Grundstück etwas bauen? Dann musst Du zunächst einmal prüfen, ob die geplante Baumaßnahme baurechtlich genehmigt werden muss. Dazu kannst Du Dich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung informieren und herausfinden, ob Dein Vorhaben den aktuell geltenden Vorschriften entspricht. Sollte dies der Fall sein, kannst Du mit Deinem Bauvorhaben loslegen. Es ist jedoch wichtig, dass Du Dich exakt an die Genehmigungen hältst und alle Vorgaben einhältst. So vermeidest Du Ärger mit Deiner Gemeinde und kannst sicher sein, dass Dein Bauvorhaben baurechtlich in Ordnung ist.

Gesetzliche Vorgaben beachten: Grundstück bebauen

Du möchtest ein Grundstück bebauen? Dann solltest du die gesetzlichen Vorgaben beachten. Das Grundstück muss entweder innerhalb des Bebauungsplans der Gemeinde liegen oder in einem bereits bebauten Ortsteil. Wichtig ist auch, dass du den Nachbarschutz beachtest. Dazu gehören beispielsweise die Gebäudehöhe, aber auch die Abstandsflächen zu Nachbarhäusern. Außerdem musst du dir noch die Zustimmung des Grundstückseigentümers einholen, wenn du auf dessen Grundstück bauen möchtest. Dann steht einer Baufreigabe nichts mehr im Weg.

Bebauungsplan finden: Erfrage beim Amt oder Eigentümer

Du möchtest ein Grundstück kaufen und bauen, aber weißt nicht, ob ein Bebauungsplan existiert? Keine Sorge, das lässt sich einfach herausfinden! Du kannst im zuständigen Amt vor Ort erfragen oder teils auch online recherchieren, ob es einen Bebauungsplan gibt. Auch der Grundstückseigentümer wird dir dazu Auskunft geben können. Es empfiehlt sich jedoch, einen Besuch im Amt zu machen und eine Bauberatung in Anspruch zu nehmen. Dort kannst du alle relevanten Informationen einholen und bist auf der sicheren Seite.

Errichte deinen eigenen Geräteschuppen: Anleitung

Du möchtest einen Geräteschuppen errichten, aber du hast keine Ahnung, wie man das macht? Kein Problem! Grundsätzlich gilt: Wenn du die Vorschriften der Bauordnung und Grenzbebauung sowie alle notwendigen Abstände einhältst, kannst du einen einstöckigen Geräteschuppen mit einer Grundfläche von bis zu 10 Quadratmetern ohne Baugenehmigung aufstellen. Du solltest allerdings darauf achten, dass du die erforderlichen Abstände einhältst und alle örtlichen Bestimmungen beachtest. Eventuell musst du auch die Zustimmung deiner Nachbarn einholen. Zudem ist es wichtig, dass du die korrekten Materialien für den Bau verwendest. So solltest du zum Beispiel darauf achten, dass die Holzplatten für die Wände und das Dach ausziehfähig sind, damit sie möglichst lange halten. Mit etwas Sorgfalt und Planung kannst du deinen Geräteschuppen dann ganz einfach selbst errichten.

 Grundstück bauen: Wie erhalte ich Genehmigung und was muss beachtet werden?

Was ist ein Freizeitgrundstück? Entspannung & Erholung draußen genießen

Du hast vielleicht schon mal von Freizeitgrundstücken gehört, aber weißt nicht genau, was damit gemeint ist. Kurz gesagt handelt es sich hierbei um Grundstücke, die du nur zur Erholung und zum Entspannen nutzen kannst. Dazu kannst du im Freien aktiv werden, aber auch einfach nur die frische Luft genießen. In der Regel gibt es auf Freizeitgrundstücken keine Bebauung. Sie können nicht im Außenbereich errichtet werden, aber manchmal genießen sie Bestandsschutz. Dadurch ist es nicht möglich, hier bauliche Veränderungen vorzunehmen.

Grundstück als bebaut oder unbebaut prüfen – Wichtige Info

Hast Du schon mal nachgefragt, ob Dein Grundstück als unbebaut oder bebaut gilt? Es kann sein, dass es sich um ein unbebautes Grundstück handelt, wenn sich darauf keine benutzten Gebäude befinden. Allerdings zählt auch eine Gartenlaube, die in Leichtbauweise erstellt wurde, als benutzbares Gebäude. Es ist also wichtig, dass Du nachfragst, welchen Status Dein Grundstück hat. So kannst Du sichergehen, dass Du die richtige Entscheidung triffst.

Gartenhaus bauen: Bundeskleingartengesetz & Gemeindevorschriften beachten

Du möchtest ein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage bauen? Dann musst Du das Bundeskleingartengesetz beachten. Es besagt, dass pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer maximalen Grundfläche von 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt ist. Solltest Du ein größeres Gartenhaus haben wollen, musst Du vorher eine Baugenehmigung beantragen. Auch beim Kauf eines Gartenhauses ist es wichtig, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Beachte deshalb immer auch die Vorschriften der jeweiligen Gemeinde, in der Du Dein Gartenhaus bauen möchtest. So kannst Du sichergehen, dass Dein Gartenhaus legal und zu Deiner vollsten Zufriedenheit errichtet wird.

Gebäude bis 3m Höhe bauen an Grundstücksgrenze > 42m

Du kannst ein freistehendes Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 Metern und einer Gesamtlänge von 5 Metern an die Grundstücksgrenze bauen, wenn die Grenze mehr als 42 Meter beträgt. Der Brutto-Rauminhalt darf dabei 50 Kubikmeter nicht überschreiten. Bitte beachte, dass das Gebäude keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthalten darf.

Grundstücke kaufen: Unterschiede zwischen baureifem, Rohbauland, Bauerwartungsland & Ackerland

Grundstücke können auf verschiedene Arten klassifiziert werden. Eine der üblichen Unterteilungen ist die in baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland und Ackerland. Baureifes Land ist eine Grundstücksart, die sofort nach dem Kauf und der Erteilung einer Baugenehmigung bebaut werden kann. Rohbauland ist im Vergleich dazu noch nicht so weit: Es muss erst noch entsprechend vorbereitet werden, bevor es bebaut werden kann. Was genau das bedeutet, kommt ganz auf die Situation an. Es kann beispielsweise sein, dass das Land erst gerodet werden muss oder dass ein Teil des Landes als Bauland ausgewiesen werden muss. Bauerwartungsland ist eine Art Zwischenstufe, bei der das Land noch nicht so weit ist, dass es bebaut werden kann, aber es muss erst noch ein bisschen vorbereitet werden. Ackerland ist eine Grundstücksart, die nur landwirtschaftlich genutzt werden darf. Es ist nicht erlaubt, auf Ackerland ein Gebäude zu errichten.

Wenn du ein Grundstück kaufen möchtest, ist es wichtig, dass du vorher untersuchst, zu welcher Grundstücksart es gehört. Denn je nach Grundstücksart sind unterschiedliche Dinge zu beachten und unterschiedliche Genehmigungen sind notwendig, bevor du das Grundstück bebauen kannst.

Grundstück kaufen: Bebauungsplan & Expertentipps

Du willst ein Grundstück kaufen? Dann ist es wichtig, dass Du weißt, was darauf gebaut werden kann. Meist gibt Dir hierfür ein Bebauungsplan Auskunft, aber Du musst nicht zwingend einen haben. Oft hilft es, einen Experten hinzuzuziehen, der Dir eine professionelle Beratung gibt. Wenn Du noch mehr Sicherheit möchtest, kannst Du Dir auch ein Gutachten vom Experten erstellen lassen. So hast Du einen Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen und kannst Dich sicher fühlen, wenn Du das Grundstück kaufst.

 Grundstück bauen: welche Rechte und Pflichten habe ich?

Mehrere Immobilien auf einem Grundstück in Deutschland bauen

Es ist möglich, in Deutschland Grundstücke zu finden, auf denen mehrere Immobilien gebaut werden können. Normalerweise sind in den meisten Bebauungsplänen nur einzelne Wohngebäude pro Grundstück vorgesehen. Aber wenn Du ein Grundstück findest, auf dem mehr als ein Haus stehen soll, kannst Du immer noch eine Sondergenehmigung beantragen. Die Genehmigung erhältst Du normalerweise, wenn die Baupläne entsprechend den aktuellen Vorschriften sind. Dazu musst Du Dich an die zuständigen Behörden wenden und sie über Deine Pläne informieren. Wenn alles glatt läuft, erhältst Du die Genehmigung und es kann mit dem Bau begonnen werden.

Bewertung sonstiger bebauter Grundstücke: Winterfest machen für ganzjährigen Gebrauch

Du hast ein Wochenendhaus, das nicht winterfest ist und deshalb nicht das ganze Jahr über genutzt werden kann? Kein Problem, dann handelt es sich bei Deinem Grundstück um ein sonstiges bebautes Grundstück. Die Bewertung dieses Grundstücks erfolgt zum Sachwert. Anders als bei Wohngrundstücken sind bei Nichtwohngrundstücken alle Gebäude, die auf dem Grundstück errichtet wurden, anzugeben. Du musst also alle Gebäude, die auf dem Grundstück errichtet wurden, bei der Bewertung berücksichtigen. Achte dabei darauf, dass die Gebäude auch winterfest sind, damit das Wochenendhaus das ganze Jahr über genutzt werden kann.

Bauland beantragen? Schau Dir die Umgebung an!

Du überlegst, ob eine Beantragung für Bauland sinnvoll ist? Dann solltest Du dir zunächst die Umgebung des Gartenlandes anschauen. Wenn dort bereits andere Häuser gebaut wurden, dann kann es durchaus Sinn machen, Bauland zu beantragen. Denn viele Städte und Gemeinden sehen sich aktuell mit knappem Wohnraum konfrontiert und entscheiden sich deshalb dazu, Gartenland in Bauland umzuwandeln. Damit wird zusätzlicher Wohnraum erschlossen und mehr Menschen können sich ein Zuhause schaffen.

Anbau genehmigungspflichtig? 30m² & Fertigelemente

Du fragst dich, wann ein Anbau genehmigungspflichtig ist? Grundsätzlich gilt: Sobald der Anbau größer als 30 Quadratmeter ist, musst du eine Baugenehmigung einholen. Fertigelemente sind davon ausgenommen. Wenn du also einen Anbau direkt an dem bestehenden Gebäude plant, solltest du auf alle Fälle eine Genehmigung einholen – egal, wie groß der Anbau ausfällt.

Erfahre, wie hoch die Versiegelungsrate sein darf

Du hast vielleicht schon mal von der sogenannten Versiegelungsrate gehört. Sie gibt an, wie viel Prozent des Grundstückes versiegelt oder überbaut werden dürfen. In der Regel liegt dieser Wert bei 0,8. Wenn er darunter ist, dann bedeutet das, dass du nur 40 Prozent des Grundstückes überbauen oder versiegeln darfst. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Fälle, in denen die Versiegelungsrate höher sein darf, ohne dass es negative Auswirkungen auf die Funktion des Bodens hat. Dafür musst du aber ein Gutachten einholen.

Verjährungsfrist für Anspruch auf Rückbau von Bauwerken prüfen

Der Anspruch auf Rückbau einer ungenehmigten baulichen Veränderung verjährt in der Regel innerhalb von 3 Jahren nach dem Bau. Wenn Du also einen solchen Anspruch geltend machen möchtest, solltest Du dies unbedingt innerhalb dieser Frist tun. Durch die Verjährung wird dieser Anspruch nach Ablauf der Frist ungültig, so dass er nicht mehr geltend gemacht werden kann. Die Verjährungsfrist kann allerdings auch kürzer oder länger sein, je nachdem, was im Einzelfall vereinbart wurde. Daher ist es empfehlenswert, immer direkt zu prüfen, wie lange die Verjährungsfrist bei Deinem Fall beträgt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Dein Anspruch ungültig wird, bevor Du ihn überhaupt geltend machen konntest.

Kein Bestandsschutz für Schwarzbauerei – Abriss nach 5 Jahren

Es gibt keine Verjährungsfrist für Schwarzbauten, sodass sie nicht automatisch Bestandsschutz erlangen. Auch wenn das Gebäude schon seit Jahrzehnten im Grundbuch steht, ändert das nichts an der Tatsache. Allerdings können sich Bauherren nach fünf Jahren zumindest ein bisschen aufatmen. Dann nämlich darf die Bauaufsichtsbehörde nicht mehr den Abriss des Gebäudes verlangen. Trotzdem solltest Du darauf achten, dass Deine Bauprojekte immer allen rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Denn Schwarzbauerei ist absolut illegal und kann Dich teuer zu stehen kommen.

Besteuerung von Kleingärten: Gültige Bestimmungen prüfen

Du suchst Informationen zur Besteuerung von Kleingärten? Dann bist du hier genau richtig! Normalerweise werden Kleingärten nach der Grundsteuer A besteuert. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn sich auf dem Grundstück ein Garten- oder Ferienhaus mit einer überdachten Grundfläche von mehr als 24 Quadratmetern befindet, wird es als Wohngrundstück klassifiziert. In diesem Fall erhöht sich die Steuerbelastung und es können weitere Abgaben fällig werden. Du solltest dich deshalb immer bei deiner Gemeinde über die jeweils gültigen Bestimmungen informieren.

Gartenlaube: Grundsteuer B bei über 24m2 Überdachung

Falls Dein Gartenhäuschen eine überdachte Fläche von mehr als 24 Quadratmetern aufweist, kommt es für Dich als Besitzer leider etwas teurer. Dann nämlich fällt Dein Gartenhäuschen in die Kategorie der Grundsteuer B. Auch Anbauten und Schuppen, die weniger als einen Meter von der Gartenlaube entfernt stehen, werden hierbei berücksichtigt. Wenn Du als Besitzer die Steuerbelastung niedrig halten möchtest, solltest Du also darauf achten, dass sich keine weiteren Anbauten oder Schuppen Deiner Gartenlaube zu nahe kommen.

Schlussworte

Das kommt ganz drauf an, was für ein Grundstück Du hast. Wenn Du ein Haus auf einem Einzelgrundstück hast, kannst Du im Allgemeinen machen, was Du möchtest. Du solltest aber nur Dinge bauen, die Deine Gemeinde erlaubt. Es kann sein, dass es Vorschriften gibt, wie groß die Gebäude sein können, wo sie gebaut werden dürfen und was für Materialien verwendet werden dürfen. Wenn Du ein Haus in einer Wohnanlage hast, könnten die Regeln für das Bauen etwas anders sein. In diesem Fall solltest Du Dich an das zuständige Verwaltungsbüro wenden, um die Regeln für das Bauen auf Deinem Grundstück herauszufinden.

Du solltest immer vor dem Bauen auf deinem Grundstück überprüfen, welche rechtlichen Bestimmungen es gibt, damit du dich nicht in Schwierigkeiten bringst.

Schreibe einen Kommentar