Erfahren Sie, was Sie im Garten bauen dürfen: Eine Anleitung zur Pflanzen- und Bauplanung

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Hey du,
Hast du schon mal darüber nachgedacht, deinen Garten zu verschönern? Vielleicht hast du sogar schon Ideen, was du alles bauen möchtest? In diesem Artikel werden wir uns anschauen, was du in deinem Garten bauen darfst und was nicht. Lass uns loslegen!

In deinem Garten kannst du alles bauen, was du möchtest, solange du dabei die Bauvorschriften und die Genehmigungen des örtlichen Bauamts beachtest. Alles, was du bauen möchtest, sollte auch deinen Nachbarn nicht stören. Versuche also, eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten funktioniert.

Gartenhaus bauen – Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes beachten

Du möchtest ein Gartenhaus bauen? Dann solltest du die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes beachten. Meistens brauchst du dafür keine Genehmigung, solange die Grundfläche des Gartenhauses 24 Quadratmeter nicht übersteigt. Auch die Dauerwohnnutzung ist nicht erlaubt. Allerdings kann es je nach Bundesland und Kommune noch weitere Regelungen geben. Informiere dich deshalb am besten bei deinem zuständigen Amt, bevor du mit dem Bauen anfängst.

Mähen am Sonn- und Feiertag? Darauf musst du achten!

Du möchtest deinen Rasen mähen, aber weißt nicht, ob du das an Sonn- und Feiertagen machen darfst? In den meisten Gemeinden im Land ist das nicht gestattet. Laut Gesetz dürfen laute Geräte wie Rasenmäher, Heckenschneider oder Laubbläser an Werktagen nur von 9 Uhr bis 13 Uhr sowie von 15 Uhr bis 19 Uhr genutzt werden. Leisere Geräte mit Umweltzeichen hingegen, sind von 7 Uhr bis 20 Uhr gestattet. Doch Achtung: Die geltenden Ruhezeiten in deiner Gemeinde können von diesen Regelungen abweichen. Um sicher zu gehen, solltest du dich also am besten vorab bei deiner Gemeinde erkundigen.

Gartenarbeiten an Sonntagen: Geräte- und Maschinenlärmschutz beachten

Du hast an Sonntagen die Möglichkeit, deinen Garten auf Vordermann zu bringen. Aber Achtung: Es gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Das heißt, du solltest darauf achten, dass die Gartenarbeiten die Umgebung nicht stören. Aber keine Sorge, es ist erlaubt, gewerbsmäßige Gartenarbeiten an Sonntagen auszuführen. Achte jedoch darauf, dass die Arbeiten nicht zu laut sind und die Nachbarn nicht stören. Wenn du also deinen Garten an einem Sonntag auf Vordermann bringen möchtest, bedenke bitte die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. So kannst du die Gartenarbeiten in Ruhe erledigen und die Nachbarn werden es dir danken.

Gartensaison starten: Salate, Tomaten & Zwiebeln pflanzen

Du freust Dich schon, dass die Gartensaison endlich wieder losgeht? Dann kannst Du im März direkt voll durchstarten! Pflanze zum Beispiel deine Salate, Kräuter und Tomaten und stutze die Pflanzen, die schon da sind. Achte darauf, dass du die Pflanzen nicht zu früh rausholst – warte lieber noch ein paar Wochen, bis es wirklich warm ist. Aber auch bei den Beeten kannst du schon einiges machen: Unkraut entfernen, den Boden lockern, neue Blumenzwiebeln einpflanzen und frische Erde aufbringen. So machst du deinen Garten schon bald zu einem echten Blickfang!

 Gartengebäude erlaubt - was ist möglich?

Gartenhausbau in Kleingartenanlage: Bundeskleingartengesetz beachten

Du möchtest ein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage bauen? Dann musst du das Bundeskleingartengesetz beachten. Laut diesem Gesetz darfst du pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz errichten. Würde das Gartenhaus größer werden, müsstest du eine Baugenehmigung beantragen. Es gibt aber auch Möglichkeiten, den Bau ohne Genehmigung vorzunehmen – nämlich dann, wenn sich der Bau in die gesetzlichen Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes einordnet. Informiere dich also genau, welche Voraussetzungen dafür gelten. Dann steht dem Gartenhausbau nichts mehr im Weg!

Gartenhaus bauen: Was ist ein Gartenhaus & Vorschriften beachten

Du hast dir vorgenommen, ein Gartenhaus zu bauen? Dann fragst du dich sicher, was ein Gartenhaus eigentlich ist. Grundsätzlich ist ein Gartenhaus ein kleines Häuschen, das im Garten eines Wohnhauses steht, jedoch nicht als dauerhafter Wohnraum genutzt wird. Es kann viele verschiedene Funktionen haben, wie z.B. als Lagerraum, Gartenschuppen oder als Rückzugsort. Bei kleineren Gebäuden besteht in der Regel keine Pflicht, eine Baugenehmigung einzuholen. Doch es sollte beachtet werden, dass die örtlichen Vorschriften beachtet werden müssen: Die Größe, die Lage und die Art des Gartenschuppens können je nach Gemeinde verschieden sein. Bevor du mit dem Bau beginnst, solltest du also erst einmal deine örtlichen Behörden kontaktieren.

Gartenhäuser & Gartenlauben – Ein eigenes Paradies schaffen

In einem Vorgarten sind kleine Gartenhäuser häufig zu finden. Sie dienen als praktischer Aufbewahrungsort für z.B. Gartengeräte, Gartenzubehör, Blumenerde, Gartenschuhe oder Spielzeug. Gartenlauben hingegen sind typisch für Schrebergärten und Gartenparzellen, die nicht unmittelbar an ein Wohnhaus grenzen. Sie sind ein echtes Highlight und schaffen Dir Dein eigenes Reich. Gartenlauben bieten Dir die Möglichkeit, ein eigenes kleines Paradies zu schaffen. Ob als chilliger Rückzugsort oder eine eigene Oase zum Entspannen, hier kannst Du deiner Kreativität freien Lauf lassen.

Gartenhaus vs. Geräteschuppen: Der Unterschied

Der Unterschied zwischen Gartenhaus und Geräteschuppen ist schnell erklärt: Ein Gartenhaus bietet mehr Komfort als ein Geräteschuppen. Ein Gartenhaus hat meistens mehrere Fenster, eine Eingangstür, ein Hausdach und in vielen Fällen auch eine kleine Veranda. Ein solches Gartenhaus ist somit der perfekte Ort, um dich zu entspannen und zu entschleunigen. Bei einem Geräteschuppen müssen diese Elemente nicht zwangsläufig vorhanden sein. Es ist ein Ort, an dem du Gartengeräte und andere Dinge, die du im Garten nicht brauchst, unterbringen kannst. Die kleinen Gartenhäuser sind meist aus Holz gefertigt und können auch als Sichtschutz in deinem Garten dienen. Ein Geräteschuppen kannst du auch aus Metall oder Kunststoff bauen. Da er nur zum Verstauen deiner Gartengeräte und anderer Dinge dient, muss er nicht so stabil und komfortabel sein wie ein Gartenhaus.

Freistehendes Gebäude bauen: Regeln & Vorschriften beachten

Du hast ein Grundstück, auf dem du gerne ein freistehendes Gebäude errichten möchtest? Dann musst du einige Vorgaben beachten. Wenn die Grundstücksgrenze mehr als 42 Meter beträgt, darf das Gebäude direkt an die Grenze gebaut werden. Allerdings darf die mittlere Wandhöhe nicht mehr als 3 Meter betragen. Auch der Brutto-Rauminhalt ist auf maximal 50 Kubikmeter begrenzt und die Länge je Grundstücksgrenze darf nicht mehr als 5 Meter betragen. Außerdem dürfen keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten im Gebäude errichtet werden. Beachte also die Vorschriften, bevor du mit dem Bau beginnst.

Garten-Sichtschutz: Max 190 cm. Genehmigungsfrei bis 180 cm.

Du hast das Problem eines unerwünschten Einblicks in Deinen Garten, aber Du möchtest keinen zu hohen Zaun bauen? Dann musst Du Dich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Als Sichtschutz in Deinem Garten darf ein Zaun oder eine Mauer eine Höhe von maximal 190 cm haben. In manchen Bundesländern ist der Bau eines Gartenzauns oder einer Mauer bis zu einer Höhe von 180 cm sogar genehmigungsfrei. Wichtig ist zudem, dass der Abstand zum Grundstück Deines Nachbarn mindestens 50 cm beträgt. Damit hast Du einen ansprechenden Sichtschutz, ohne dass Du andere gestört hast.

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Grundsteuer B: Berechne Deine Gartenhäuser und Anbauten Richtig!

Falls Du ein Gartenhäuschen hast, das mehr als 24 m² einnimmt, fällt es unter die Grundsteuer B. Dies gilt auch für Anbauten und Schuppen, die weniger als einen Meter von der Gartenlaube entfernt stehen. Hierbei ist es wichtig zu berücksichtigen, dass auch die Flächen, die von der überdachten Fläche des Gartenhäuschens eingenommen werden, in die Berechnung einfließen. Wenn Du also einen Anbau oder Schuppen hast, der von der Gartenlaube aus gesehen weniger als einen Meter entfernt steht, dann musst Du dies bei der Berechnung der Grundsteuer B berücksichtigen. Achte also darauf, dass Du alle Gebäude und Einrichtungen, die Teil Deines Gartengrundstücks sind, auf die eine oder andere Weise in Deine Berechnungen einbeziehst.

Grundstück als unbebaut oder bebaut – Was gilt?

Hast Du Dir schon mal Gedanken gemacht, ob Dein Grundstück als unbebaut oder bebaut gilt? Wenn auf Deinem Grundstück keine benutzbaren Gebäude stehen, dann ist es als unbebaut zu bezeichnen. Allerdings gilt auch eine Gartenlaube, die in Leichtbauweise errichtet wurde, als benutzbares Gebäude. Hierbei handelt es sich um eine kleine, meist aus Holz errichtete Hütte, die als Unterstand oder Gartenhäuschen dient. Daher musst Du Dir bei der Beantwortung Deiner Frage auch Gedanken machen, ob auf Deinem Grundstück solch ein Gebäude existiert.

Wie lange hat ein Schwarzbau Bestand? Keine Verjährungsfrist

Du fragst Dich, wie lange ein Schwarzbau Bestand hat? Die Antwort ist einfach: Eine Verjährungsfrist gibt es hier leider nicht. Das bedeutet, dass ein solcher Bau nicht irgendwann automatisch Bestandsschutz erhält, auch wenn er schon seit Jahrzehnten im Grundbuch steht. Aber es gibt noch ein wenig Hoffnung: Nach fünf Jahren seit der Errichtung ist es der Bauaufsichtsbehörde nicht mehr erlaubt, von den Bauherren den Abriss zu verlangen. Doch auch wenn die Behörde nicht mehr handeln kann, ist es weiterhin möglich, dass der Bau abgerissen wird, wenn der Grundstückseigentümer entsprechende Schritte einleitet.

Erfahre alles über baurechtliche Genehmigungen für Dein Grundstück

Du darfst auf Deinem Grundstück alle Vorhaben umsetzen, die baurechtlich genehmigt sind. Dazu zählen sowohl genehmigungsbedürftige als auch nicht genehmigungsbedürftige Projekte. Allerdings musst Du Dich an die Vorschriften des aktuellen Baurechts halten. Auch beim Bauen auf Deinem Grundstück musst Du die gesetzlichen Anforderungen einhalten. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Abstände zu Nachbargrundstücken oder die Einhaltung der Abmessungen. Auf der Website der zuständigen Behörde findest Du alle nötigen Informationen.

Wie du mit Problemem mit deinem Nachbar umgehst

Du hast ein Problem mit deinem Nachbarn? Grundsätzlich sind Nachbarn dazu verpflichtet, Rücksicht aufeinander zu nehmen. Dazu gehört, dass dein Nachbar dich nicht durch Rauch- oder Rußentwicklung beeinträchtigt. So darfst du keinesfalls dulden, dass Qualm in deine Wohnung oder dein Haus zieht. Falls es zu solchen Beeinträchtigungen kommt, solltest du auf jeden Fall überprüfen, ob dein Nachbar gesetzeswidrig handelt.

Bau Deinen Geräteschuppen Richtig: Beachte Bauordnung & Grenzbebauung

Du möchtest einen Geräteschuppen für Dein Grundstück bauen? Dann solltest Du unbedingt auf die Vorgaben der Bauordnung und Grenzbebauung achten. Außerdem musst Du die notwendigen Abstände einhalten. Dann kannst Du ohne Baugenehmigung einen einstöckigen Geräteschuppen mit einer Grundfläche von bis zu 10 Quadratmetern errichten. Sei aber vorsichtig, denn auch beim Bau eines solchen Schuppens gibt es gewisse Regeln, die Du beachten musst. Informiere Dich also im Vorfeld gründlich, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Bebauungspläne & Nachbarschutz: Grundstück bebauen

Willst Du Dein Grundstück bebauen, ist es wichtig, dass es entweder innerhalb des Bebauungsplans der Gemeinde liegt oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Hier solltest Du Dich vorab bei der Gemeinde erkundigen, ob Dein Bauvorhaben überhaupt genehmigt wird. Zusätzlich musst du den Nachbarschutz beachten. Hierzu gehört unter anderem, dass Du auf die Belange der Nachbarn Rücksicht nimmst und es keine Beeinträchtigungen für die Nachbarn gibt. Außerdem musst Du die gesetzlichen Anforderungen an ein Bauvorhaben erfüllen und ggf. eine Baugenehmigung beantragen.

Nachbarstreit: Unterlassungsanspruch & Recht durchsetzen

Hast Du schon einmal Ärger mit Deinem Nachbarn gehabt, weil sein Garten verwildert ist? Dann wirst Du wissen, dass man zunächst einmal klären muss, ob der Nachbar als Störer verantwortlich ist. Erst dann kann man einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Wenn aber beispielsweise wild wachsende Sträucher und Bäume eine störende Wirkung auf Dein Grundstück haben, ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, der Dir bei der Durchsetzung Deines Rechts helfen kann. Es gibt aber auch Fälle, in denen man zunächst einmal mit dem Nachbarn in einem freundlichen Gespräch versuchen sollte, eine Lösung zu finden.

Brauchst Du Nachbarzustimmung für Gartenhaus an Grundstücksgrenze?

Du fragst Dich, ob Du bei der Errichtung eines Gartenhauses an der Grundstücksgrenze die Zustimmung Deiner Nachbarn benötigst? Im Allgemeinen ist das nicht notwendig, solange die Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplans und der Landesbauordnung erfüllt werden. Insbesondere wenn der Bau auf der Grenze erfolgt, kannst Du Dir normalerweise die Zustimmung Deiner Nachbarn schenken. Dennoch ist es ratsam, Dich vorab gründlich über die aktuellen Bestimmungen in Deiner Region zu informieren. Die jeweilige Gemeinde kann Dir hierzu einige wertvolle Informationen liefern.

Anlegen eines Gartens: Legaler Anbau von Pflanzen beachten

Du denkst darüber nach, dir einen eigenen Garten anzulegen? Super Idee! Doch bevor du mit dem Anbauen von Pflanzen loslegst, solltest du dich über die rechtlichen Grundlagen informieren. Denn: Es gibt Pflanzen, deren Anbau nur mit einer Genehmigung erlaubt ist. Dazu zählen beispielsweise Schlafmohn, Azteken-Salbei und auch Hanf, der THC enthält. Diese Pflanzen unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dürfen ohne Genehmigung nicht angebaut werden. Also beachte die bestehenden Gesetze, damit du nicht in Schwierigkeiten gerätst.

Fazit

Du darfst im Garten so ziemlich alles bauen, solange es nicht gegen die Gesetze verstößt. Du solltest aber vorher deine Nachbarn fragen, ob es ihnen in Ordnung ist. Wenn du ein Schwimmbecken oder einen Gartenteich bauen willst, solltest du auch die Bauvorschriften in deiner Region beachten. Denke auch an die passenden Genehmigungen, die du je nach Bauprojekt brauchst. Vergiss nicht, dass du keine scharfen Gegenstände oder schwere Maschinen benutzen darfst, wenn du im Garten baut. Viel Spaß beim Bauen!

Du siehst also, dass es viele verschiedene Möglichkeiten gibt, was du im Garten bauen kannst. Es ist wichtig, dass du die örtlichen Vorschriften und Bestimmungen beachtest, bevor du etwas bauen und mit dem Garten gestalten anfängst. So kannst du nicht nur deinen Garten schön gestalten, sondern auch sicherstellen, dass du alles richtig machst.

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