Was kannst du im Garten bauen ohne Genehmigung? Entdecke die 5 besten Ideen

Genehmigungsfreies Gartenbauen

Hallo! Wenn du deinen Garten aufpeppen möchtest, stellst du dir sicher die Frage, was du dort bauen darfst, ohne dafür eine Genehmigung zu benötigen. In diesem Artikel werde ich dich durch die verschiedenen Möglichkeiten führen, damit du weißt, was du ohne Probleme im Garten bauen darfst!

Du darfst im Garten normalerweise einiges bauen, ohne dafür eine Genehmigung zu brauchen. Zum Beispiel kannst du ein Gartenhaus, eine Schaukel, einen Sandkasten oder einen Gartenteich anlegen. Auch eine Terrasse, ein Carport oder ein Pavillon sind erlaubt. Beachte aber, dass es je nach Bundesland und Kommune verschiedene Regeln gibt. Deswegen ist es immer sinnvoll, dich vorher zu informieren, bevor du anfängst zu bauen.

Gartengeräteschuppen: Vorgaben & Abstände beachten

Du willst deinen Garten mit einem Geräteschuppen verschönern? Dann solltest du die Vorgaben der Bauordnung und Grenzbebauung, sowie die erforderlichen Abstände beachten. So kannst du ohne Baugenehmigung einen einstöckigen Schuppen mit einer Grundfläche von 10 Quadratmetern errichten. Ein solcher Schuppen ist meist ein einfacher Holzverschlag, der deine Gartengeräte sicher und trocken aufbewahrt, aber gleichzeitig auch ein schönes Element in deinem Garten darstellt. Du kannst aber auch einen Schuppen aus Metall oder Kunststoff wählen. Gib zudem Acht, dass der Schuppen eine ausreichende Durchlüftung hat und dass du ihn in einer ebenerdigen Position errichtest. So kannst du deinen Garten ganz einfach und ohne viel Aufwand verschönern.

Prüfe Dein Grundstück vor dem Bauen – Nachbarschutz beachten

Möchtest Du Dein Grundstück bauen, solltest Du zunächst prüfen, ob es innerhalb des Bebauungsplans der Gemeinde liegt oder ob es sich in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ befindet. Wenn dies der Fall ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass das Bauvorhaben genehmigt wird. Es ist aber auch wichtig, den Nachbarschutz zu beachten. Dazu gehört unter anderem, dass Du die örtlichen Bestimmungen einhältst und darauf achtest, dass keine Beeinträchtigungen für die Nachbarn entstehen.

Baurechtliche Vorschriften bei Bauvorhaben auf eigenem Grundstück

Du darfst auf deinem eigenen Grundstück jedes Vorhaben umsetzen, das baurechtlich genehmigt wurde. Dazu gehören sowohl genehmigungsbedürftige als auch nicht genehmigungsbedürftige Bauvorhaben. Hierbei ist es wichtig, dass du bei der Umsetzung die aktuell geltenden Vorschriften baurechtlicher Art einhältst. Auf diese Weise kannst du sichergehen, dass alles nach den geltenden Regelungen abläuft. Andernfalls kann es zu Schwierigkeiten kommen.

Gartenhaus bauen: Was du wissen musst!

Du hast schon darüber nachgedacht, dir ein Gartenhaus zu bauen? Da ist es sinnvoll zu wissen, was ein Gartenhaus eigentlich ist. Im Allgemeinen ist ein Gartenhaus ein kleines Häuschen, das du in deinem Garten aufstellen kannst. Es soll aber nicht als dauerhafter Wohnraum genutzt werden. Kleine Gartenhäuser dürfen meist ohne Baugenehmigung errichtet werden – aber kläre am besten im Vorhinein ab, ob es dafür bei dir vielleicht besondere Auflagen gibt.

Gartenbau ohne Genehmigung erlaubt

Gartenhaus errichten: Alles über das Bundeskleingartengesetz

Du möchtest ein Gartenhaus auf deinem Grundstück errichten? Dann solltest du dich unbedingt über das Bundeskleingartengesetz informieren. Damit du dein Gartenhaus problemlos errichten kannst, solltest du einige Vorschriften beachten. Zunächst darf die Grundfläche des Gartenhauses 24 Quadratmeter nicht überschreiten. Außerdem ist es wichtig, dass dein Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt wird. Wenn du diese Vorgaben beachtest, ist in der Regel keine weitere Genehmigung notwendig. Allerdings kann es sein, dass in deinem Bundesland spezielle Vorschriften gelten. Daher solltest du vor dem Bau immer auch die örtlichen Bestimmungen überprüfen. So kannst du sichergehen, dass du alles richtig machst.

Gartenhäuser und Gartenlauben für Wohn- und Schrebergärten

In einem Vorgarten sind kleine Gartenhäuser häufig zu finden. Sie eignen sich als zusätzlicher Stauraum für Gartengeräte und Gartenzubehör, aber auch als Aufbewahrungsort für Spielzeuge der Kinder. Gartenlauben hingegen sind eher eine typische Erscheinung für Schrebergärten und Gartenparzellen, die nicht unmittelbar an ein Wohnhaus grenzen. Mit einer Gartenlaube schaffst Du Dir Dein eigenes Reich, in dem Du ungestört Deinem Hobby nachgehen oder einige gemütliche Stunden verbringen kannst.

Gartenhaus bauen: Baurechtliche Regeln beachten!

Du träumst von einem Gartenhaus? Dann solltest Du wissen, dass Gartenhäuser in der Regel als „Nebengebäude“ gelten. Das bedeutet, dass es bestimmte baurechtliche Regeln gibt, die für solche Gebäude gelten. Diese gelten egal, für welche Nutzung Du das Gartenhaus verwenden möchtest, ob als Gartenlounge, Gartenbüro, Werkstatt, Sauna oder Gästehaus. Wenn Du ein Gartenhaus errichten möchtest, solltest Du Dich daher im Vorfeld über die jeweiligen Regularien in Deinem Bundesland informieren. In manchen Fällen benötigst Du sogar eine Baugenehmigung. Es lohnt sich also, sich vorher genau zu informieren.

Wie viel Kubikmeter hat ein Haus? Erfahre es hier!

Die Größe eines Hauses wird meistens in Kubikmetern gemessen. Wie viel Kubikmeter ein Haus besitzt, hängt davon ab, wie groß seine Fläche und seine Höhe sind. Ein Haus mit einer Grundfläche von 5 x 2 Metern und einer Höhe von 1 Meter beinhaltet beispielsweise 10 Kubikmeter. Wenn die Höhe auf 2 Meter erhöht wird, werden es schon 20 Kubikmeter und bei einer Höhe von 3 Metern sogar 30 Kubikmeter. Auf diese Weise kann man leicht ermitteln, wie viel Kubikmeter ein Haus hat.

Gartenhaus errichten – Baugenehmigung durch Volumen?

Wenn Dein Gartenhaus eine Grundfläche von 3 m x 4 m und 2,50 m Höhe hat, hast Du bereits ein Volumen von 30 Kubikmetern. In einigen Bundesländern kann das schon Grund genug sein, um eine Baugenehmigung zu bekommen. Allerdings ist es wichtig, dass Du hier vorher die jeweiligen Regularien in Deiner Region überprüfst. Denn die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer sind unterschiedlich und können in manchen Fällen auch eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus mit einem Volumen unter 30 Kubikmetern erfordern. Daher ist es ratsam, Dich im Vorhinein über die Regelungen in Deinem Bundesland zu informieren, damit Du sicher sein kannst, dass Du ein Gartenhaus errichten darfst, das Deinen Anforderungen entspricht.

Grenzbebauung: Zustimmung der Nachbarn nicht nötig?

Du fragst dich, ob du bei einer Grenzbebauung die Zustimmung deiner Nachbarn brauchst? Grundsätzlich musst du die Vorgaben des Bebauungsplans bzw der jeweiligen Landesbauordnung einhalten. Wenn du das tust, ist es nicht nötig, dass deine Nachbarn dein Vorhaben genehmigen. Selbst wenn du ein Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze errichtest, bist du auf ihre Zustimmung nicht angewiesen. Allerdings solltest du immer im guten Einvernehmen mit deinen Nachbarn bleiben, um Probleme zu vermeiden.

 Bauvorschriften im Garten ohne Genehmigung beachten

Fehlende Baugenehmigungen als Verkäufer beachten!

Du solltest als Verkäufer immer daran denken, dass du für fehlende Baugenehmigungen vor Abschluss des Kaufvertrages haftest, wenn du dem Käufer diese verschweigst. Laut Fachanwalt Behrens besteht in einem solchen Fall die Gefahr der arglistigen Täuschung. Deshalb ist es wichtig, dass du den Käufer auf fehlende Baugenehmigungen hinweist. So vermeidest du Probleme und kannst einen reibungslosen Ablauf gewährleisten.

Verjährungsfrist bei Schwarzbauten – Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

Du hast schon einmal von so genannten ‚Schwarzbauten‘ gehört? Dann weißt Du, dass es sich dabei um Bauwerke handelt, die ohne die nötige Genehmigung errichtet wurden. Um nicht gleich mit einer Strafe rechnen zu müssen, werden solche Bauwerke oft geduldet. Laut der Verordnung über die Bevölkerungsbauwerke vom 08.11.1984 ist eine Verjährungsfrist festgelegt. Das bedeutet, dass nach Ablauf dieser Frist keine Ordnungsstrafen mehr zur Anwendung kommen, aber ein Abriss des Bauwerkes nicht mehr verfügt werden kann. Trotzdem gilt es, auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu achten, denn nur so kann ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden.

Illegale Schwarzgebäude: Risiken und Genehmigungen kennen

Du solltest wissen, dass ein Schwarzgebäude, auch wenn es schon seit Jahrzehnten besteht und niemanden stört, niemals automatisch einen Bestandsschutz bekommt. Egal wie alt es ist oder wie lange es schon steht, es ist und bleibt illegal. Wenn du ein solches Gebäude errichtest, riskierst du eine Geld- oder sogar Haftstrafe. Deshalb solltest du immer vorher eine Genehmigung einholen, bevor du mit dem Bauen beginnst.

Schwarzbau: Keine Angst vor Bestandsschutz nach 5 Jahren

Du musst bei einem Schwarzbau keine Angst haben, dass er irgendwann automatisch Bestandsschutz erhält. Egal wie lange er schon im Grundbuch steht. Aber nach fünf Jahren kannst Du sicher sein, dass die Bauaufsichtsbehörde nicht mehr den Abriss verlangen kann. Trotzdem ist es wichtig, dass Du Dich mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut machst und Dich an sie hältst, um Ärger mit den Behörden zu vermeiden.

Rückbau der ungenehmigten Veränderung: Verjährungsfrist beachten!

Du hast eine bauliche Veränderung ohne Genehmigung vorgenommen? Dann solltest du wissen, dass es eine Verjährungsfrist für den Rückbau gibt. Diese beträgt in der Regel drei Jahre und läuft ab dem Tag, an dem du die Veränderung vorgenommen hast. Wenn du innerhalb dieser Frist nichts unternimmst, können deine Nachbarn oder die Behörden eine Rückbauforderung an dich stellen. Daher lohnt es sich, schon bald nach der ungenehmigten Veränderung den Rückbau in die Wege zu leiten. Falls du dazu Unterstützung brauchst, kannst du dich an die zuständige Behörde wenden. Dort erhältst du alle nötigen Informationen und kannst dich auch beraten lassen.

Bauprojekt: Schwarzbaus vermeiden und Ärger vermeiden

Wenn du bei deinem Bauprojekt einen Schwarzbau aufgedeckt hast, kann es hart werden! Die Bauaufsichtsbehörde kann dir eine Geldbuße aufbrummen, aber auch das beschlagnahmen des Bauprodukts ist möglich. Der Abriss gilt dabei als die schwerste Maßnahme, die aber fast immer verhängt wird. Am besten du achtest schon beim Planen darauf, dass du dich an alle Vorschriften hältst und vermeidest so Ärger und Kosten.

Unbebautes oder bebautes Grundstück: Expertenberatung vor dem Kauf

Fragst du dich, ob dein Grundstück als unbebaut oder bebautes Grundstück gilt? Die Unterscheidung ist wichtig, wenn du eine Immobilie kaufen, vermieten oder verkaufen möchtest. Grundsätzlich liegt ein „unbebautes Grundstück“ dann vor, wenn kein Gebäude darauf steht, das man als benutzbar bezeichnen kann. Aber Vorsicht: Auch eine Gartenlaube oder ein Schuppen stellen bewertungsrechtlich ein benutzbares Gebäude dar. Daher ist es ratsam, sich vor dem Kauf einer Immobilie von einem Experten beraten zu lassen, um eine eindeutige Einordnung vornehmen zu lassen. So kannst du sicher sein, dass du die richtige Entscheidung triffst.

Gartenlaube: Grundsteuerwert berechnen mit §237 BewG

Du interessierst Dich für Gartenlauben? Wenn Deine Laube mehr als 30 Quadratmeter brutto Grundfläche hat, solltest Du wissen, dass sie als Wirtschaftsgebäude angesehen wird und der Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 237 Abs 8 BewG ermittelt wird. Dazu werden die Reinerträge mit dem Faktor 18,6 kapitalisiert. Bei dieser Berechnung solltest Du beachten, dass auch die Kosten für den Bau und die Pflege der Gartenlaube einfließen müssen.

Google Maps hilft Behörden, illegale Bauten aufzuspüren

Hast du schon mal von Schwarzbauten gehört? Meistens werden sie erst entdeckt, wenn jemand vorbeifährt, ein Nachbar Beschwerden macht oder die Behörden sie aufgrund einer Online-Suche auf Google Maps aufspüren. Immer mehr Behörden greifen auf diesen Dienst zurück, um verbotenerweise errichtete Gebäude aufzuspüren.

Es ist wichtig, dass wir solche auf illegale Weise errichtete Bauten aufspüren, denn die nicht erlaubten Konstruktionen können ein großes Risiko darstellen. Sie können zu Verletzungen oder gar zu schlimmeren Unfällen führen, wenn sie nicht ordnungsgemäß errichtet wurden. Es ist daher wichtig, dass die Behörden darauf achten, dass keine Gebäude ohne Zustimmung errichtet werden.

Baugenehmigung für Terassenüberdachung: Auflagen & Regeln

Grundsätzlich gilt, dass das Anbringen einer Überdachung für die Terrasse als bauliche Veränderung an dem bestehenden Gebäude gilt. Du benötigst in jedem Fall eine Baugenehmigung, um Deine Überdachung bauen zu dürfen. Welche Auflagen für den Bau einer Terassenüberdachung gelten, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Einige Auflagen können z.B. die Auswahl des Materials, die Form des Daches, die Größe und Höhe der Konstruktion sowie die Entfernung zu Nachbargrundstücken betreffen. Es lohnt sich also, vorher genau die jeweiligen Bestimmungen zu recherchieren, um den Bau Deiner Terassenüberdachung reibungslos und ohne Ärger durchführen zu können.

Zusammenfassung

In deinem Garten darfst du ohne Genehmigung normalerweise kleinere Strukturen wie ein Gartenhaus, ein Gartenzaun oder eine Terrasse bauen. Die meisten Bauten, die nicht höher als 2,5 Meter sind, benötigen keine Genehmigung. Wenn du jedoch eine größere Struktur bauen möchtest, ist es wahrscheinlich am besten, vorher die Genehmigung der örtlichen Behörde einzuholen.

Du kannst zwar einige Dinge im Garten bauen, ohne dafür eine Genehmigung zu benötigen, aber es ist wichtig, dass du die Gesetze und Vorschriften in deiner Region kennst, damit du nicht in Schwierigkeiten gerätst. Informiere dich also vorher über die Regeln und du kannst deinen Garten bedenkenlos aber verantwortlich gestalten!

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